1. Die bisherige Gebührenkalkulation war nicht mehr angemessen, um die entstehenden Kosten zu decken. Der Fehlbetrag in Höhe von 146.989 € soll als Buchwert gekennzeichnet werden.

 

  1. Der Kalkulation der Gebühren für die Benutzung kommunaler Friedhofseinrichtungen in der Samtgemeinde Fürstenau (Bedarfskalkulation 2020) wird zugestimmt.

 

  1. Von der Vollkostendeckung der Gebühren soll aus öffentlichem Interesse für die Bestattungsgebühren, die Gebühren für die Kapellenbenutzung und die Grabnutzungsgebühren für Wahlgräber abgewichen werden. Diese Gebühren sollen aus den allgemeinen Haushaltsmitteln bezuschusst werden.

 

  1. Der vorliegende Entwurf der 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Friedhofseinrichtungen der Samtgemeinde Fürstenau wird als Satzung beschlossen.

Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (21 Ja-Stimmen):