Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Die als Anlage beigefügte Satzung der Samtgemeinde Fürstenau zur Regelung der Berufung und Abberufung, der Stellvertretung sowie der Aufgaben, Befugnisse und Beteiligungsrechte der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten wird beschlossen.

 

 


Ratsvorsitzender Apke gibt das Wort an Samtgemeindebürgermeister Trütken. Dieser erläutert den Sachverhalt.  


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (21 Ja-Stimmen):