Sitzung: 25.06.2020 Samtgemeinderat
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB 1/008/2020
Die als Anlage
beigefügte Satzung der Samtgemeinde Fürstenau zur Regelung der Berufung und
Abberufung, der Stellvertretung sowie der Aufgaben, Befugnisse und
Beteiligungsrechte der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten wird
beschlossen.
Ratsvorsitzender Apke gibt das Wort an Samtgemeindebürgermeister Trütken. Dieser erläutert den Sachverhalt.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (21 Ja-Stimmen):