Die Anregung von Anliegern der Dalumer Straße in Fürstenau, das Ortschild um ca. 200 m in Richtung Dalum zu versetzten, um in diesem Bereich die Lärmbelästigung zu verringern, wird von der Verwaltung zur Kenntnis genommen.  

 

 

Anmerkung:

 

Zu diesem Punkt hat eine rechtliche Klärung mit der Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Osnabrück stattgefunden, die zu dem Ergebnis führte, dass die Voraussetzungen für eine Verlegung des Ortsschildes nicht vorliegen.