Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 13

Der Rat beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen):

 

a)  Die Haushaltssatzung der Gemeinde Berge für das Haushaltsjahr 2020 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                            3.073.100 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                                3.032.300 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                                 0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                                    0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                                     40.800 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf               2.896.800 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf              2.807.200 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                     598.000 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                    596.500 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                            0 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                  57.800 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                                  33.300 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                      3.494.800 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                     3.461.500 €

 

                                                                                                                                       

in § 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht veranschlagt,

 

 

in § 3

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 160.000 € festsetzt,

 

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 480.000 € festsetzt,

 

 

in § 5

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festsetzt:

 

1.    Grundsteuer

 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)         360 v.H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                   360 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                     360 v.H.

 

 

in § 6

über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG als unerheblich gelten lässt, wenn sie 10.000 € nicht übersteigen,

 

 

in § 7

die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung gem. § 12 Abs. 1 KomHKVO auf 200.000 € festlegt,

 

         

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Gemeinde Berge für die Haushaltsjahre 2019 bis 2023 wird beschlossen.


Der Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2020, sowie das Investitionsprogramm wurden in der Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.2019 vorgestellt und am 01.02.2020 ausgiebig erläutert.

 

Der vorliegende Haushaltsvorentwurf sieht keine Steuererhöhungen vor, sondern belässt die Steuersätze für die Gewerbe- und Grundsteuern bei 360 v.H.. Beim Liquiditätskredit wurde die genehmigungsfreie Grenze ausgereizt und auf 480.000 € raufgesetzt (Vorjahr: 460.000 €), so Bürgermeister Brandt.