Der
Rat beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen):
a) Die Haushaltssatzung der Gemeinde Berge für das Haushaltsjahr 2020
mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die
in § 1
1. im Ergebnishaushalt
1.1 die ordentlichen Erträge auf 3.073.100
€
1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf 3.032.300
€
1.3 die außerordentlichen Erträge auf 0
€
1.4 die außerordentlichen Aufwendungen auf 0
€
1.5 Jahresergebnis 40.800
€
2. im Finanzhaushalt
2.1 die Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 2.896.800
€
2.2 die Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 2.807.200
€
2.3 die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 598.000 €
2.4 die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 596.500 €
2.5 die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
auf 0
€
2.6 die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
auf 57.800
€
2.7 Finanzierungsmittelbestand 33.300
€
festsetzt,
Nachrichtlich:
-
Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 3.494.800 €
-
Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 3.461.500 €
in § 2
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nicht veranschlagt,
in § 3
den Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf 160.000 € festsetzt,
in § 4
den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr
2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch
genommen werden dürfen, auf 480.000 € festsetzt,
in § 5
die Steuersätze für die Realsteuern für das
Haushaltsjahr 2020 wie folgt festsetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 360 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 360
v.H.
2. Gewerbesteuer 360
v.H.
in § 6
über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG als unerheblich gelten
lässt, wenn sie 10.000 € nicht übersteigen,
in § 7
die Wertgrenze für Investitionen von
erheblicher finanzieller Bedeutung gem. § 12 Abs. 1 KomHKVO auf 200.000 €
festlegt,
wird genehmigt
und als Satzung beschlossen.
b) Das Investitionsprogramm der Gemeinde Berge
für die Haushaltsjahre 2019 bis 2023 wird beschlossen.
Der vorliegende
Haushaltsvorentwurf sieht keine Steuererhöhungen vor, sondern belässt die
Steuersätze für die Gewerbe- und Grundsteuern bei 360 v.H.. Beim Liquiditätskredit wurde die genehmigungsfreie Grenze ausgereizt und auf
480.000 € raufgesetzt (Vorjahr: 460.000 €), so Bürgermeister Brandt.