Sitzung: 06.05.2020 Gemeinderat Berge
Im Zusammenhang mit der derzeit bestehenden Corona-Pandemie
besteht die Möglichkeit, das Gewerbetreibende relativ formlos einen Antrag auf
Stundung der Gewerbesteuer stellen können. Als Nachweis gilt hier die
Herabsetzung der Vorauszahlung ans Finanzamt Quakenbrück. Derzeit seien wenige
Stundungsanträge in der Gemeinde Berge gestellt worden.
Im Bereich der Turnhalle sowie der Grundschule Berge ist
auf dem gemeindeeigenen Grundstück eine so genannte „Schmökerzelle" (alte Telefonzelle)
aufgestellt worden. Sie wurde auf Initiative der Landfrauen aus Berge, Bippen und
Grafeld errichtet und dient als öffentlicher Bücherschrank. Wer Lust auf Lesen
hat, kann sich ein Buch heraus und mit nach Hause nehmen, aber auch ein Buch,
welches nicht mehr benötigt wird, hineinstellen. Ein entsprechender Zeitungsartikel
wird noch veröffentlicht.
Die jeweiligen Elternbeiträge zum Taxibus für die
Kindergarten- und Schulkinderbeförderung in der Gemeinde Berge werden bis auf Weiteres
nicht eingezogen. Aufgrund der fehlenden Betreuungs- und Schulzeiten entstehen
der Gemeinde Berge derzeit keine Kosten. Man sollte die weiteren Entwicklungen abwarten.
Die Bauarbeiten an der K 119 „Dalverser Straße" sind
weitestgehend abgeschlossen, sodass diese nach der Bauphase wieder freigegeben worden
ist. Es wird keine Geschwindigkeitsbegrenzung erfolgen, obwohl die Straße recht
schmal wirkt, sondern nur eine Ausweisung auf „70 km/h bei Nässe“ erfolgen.
Dies ist auch bei der K 162 „Kettenkamper Straße" so gemacht worden.
Auf Initiative der CDU hat eine Überprüfung bezüglich der
Erreichbarkeit von Rettungswagen und der jeweiligen zeitlichen Anfahrt
stattgefunden. Der Landkreis Osnabrück hat daraufhin die Gebiete geprüft und
mittlerweile im Bereich Renslage einen Rettungswagen abgestellt, der von 7:30
Uhr bis 22:30 Uhr dort stationiert ist. Vorab wurde bereits proaktiv für den
Ort Berge geworben, nur sei so keine zeitnahe Erreichbarkeit für den Bereich
Menslage, Löningen usw. gewährleistet gewesen. Die Stationierung in Renslage
bietet für den Bereich Berge, Grafeld, Menslage und Löningen einen idealen
Standort, da das Fahrzeug bei Notfällen vorrangig die Orte erreichen soll.
Mit Datum vom 29.04.2020 hat das Amt für regionale
Landesentwicklung Weser-Ems, Geschäftsstelle Osnabrück, mitgeteilt, dass die
Anträge zur Zuwendung des Landes Niedersachsen nach der Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) für
den ländlichen Wegebau „Gebermühle" und „Feldwiesenweg" im
Gemeindeteil Grafeld abgelehnt werden. Als Begründung wurde angeführt, dass für
die Projekte nach dem im Bezirk Weser-Ems durchgeführten Ranking leider keine
Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen, sodass eine Förderung aus dem
Mittelkontingent des Antragstichtages 15.09.2019 nicht erfolgen kann.
Hinsichtlich des Antragstichtages 15.09.2019 lag leider eine erhebliche
Überzeichnung der zur Verfügung stehenden Mittel vor. Die Entscheidung erfolgt
kostenfrei.
Per Umlaufbeschluss ist einem Antrag auf Befreiung von den
planungs- und gestaltungsrechtlichen Festsetzungen der 3. Änderung des
Bebauungsplanes „Asterfeld II" in Berge zum Anbau einer Einliegerwohnung stattgegeben
worden. Der notwendige Befreiungsbescheid wurde bereits durch den Landkreis
Osnabrück ausgestellt. Der die Beschlussfassung im Umlaufverfahren gemäß § 78
Absatz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) war
notwendig, da die für Ende März eingeplante Ratssitzung aufgrund der
dynamischen Entwicklung zum Corona Virus und der damals geltenden Erlasslage
des Landes Niedersachsen abgesagt worden ist.
Hinsichtlich der Ausweisung und Errichtung von
Windenergieanlagen im Gemeindeteil Grafeld gab es seit Beginn des Jahres
vermehrt Informationen und Hinweise darüber, dass private Unternehmen mit
Grundstückseigentümern in Kontakt treten, um über die Möglichkeiten des
weiteren Ausbaus der Windenergie zu sprechen. Die Unternehmen traten jedoch
nicht direkt mit der Gemeinde Berge in Kontakt. Die Informationsgewinnung
erfolgte hauptsächlich über an die Gemeinde Berge gestellten Rückfragen und
Hinweise. Die nunmehr angesprochenen Gebiete wurden bereits bei der
Fortschreibung des regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) hinreichend
untersucht. Die Untersuchung haben jedoch eindeutig ergeben, dass eine weitere
Berücksichtigung aus arten- und naturschutzrechtlichen Gründen nicht möglich
ist. Von privaten Parkprojektierern sind entsprechende Präsentationen
ausgehändigt worden, wonach der Landkreis Osnabrück bereits seine Zustimmung erteilt
bzw. ein positives Signal ausgegeben wurde. Die Aussage führte automatisch zu
einer Erwartungshaltung der Grundstückseigentümer, der man so aber derzeit nicht
gerecht werden kann. Zum Anderen formiert sich bereits jetzt erheblicher
Widerstand in der Bevölkerung, da der Eindruck erweckt werde, dass es sich um
eine bereits „beschlossene Sache“ handelt. Der Landkreis Osnabrück hat auf die
schrfiftliche Rückfrage seitens der Gemeinde Berge reagiert und mitgeteilt,
dass es zur Zeit von Seiten des Landkreises Osnabrück noch keine Konzeption
gibt, wie die Zielsetzung „Windenergie“ in dem in der Aufstellung befindlichen
neuen Raumordnungsprogramm umgesetzt werden soll. Diesen Zusammenhang wurde
auch der planungsrechtliche Umgang mit der Frage der Steuerung zu künftiger
Windvorrangausweisung angesprochen. Von einem positiven Signal seitens der
Regionalplanung, also des Landkreises Osnabrpück, zur Ausweisung neuer
Vorranggebiete für Windenergienutzung kann derzeit nicht gesprochen werden. Ebenso
handele es sich definitiv nicht um eine bereits „beschlossene Sache“. Bis zum
Jahr 2021 soll ein erster Verwaltungsentwurf ist neuen Raumordnungsprogrammes
vorgelegt werden, zu welchem auch eine Behörden und Öffentlichkeitsbeteiligung
erfolgen wird. Es bleibt festzuhalten, dass nach den aktuell vorliegenden planung-
und gestaltungsrechtlichen Regelungen des regionalen Raumordnungsprogrammes und
des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau, derzeit keine Ausweisung
von Windvorranggebieten vorgenommen werden kann, so Bürgermeister Brandt.