Im Zusammenhang mit der derzeit bestehenden Corona-Pandemie besteht die Möglichkeit, das Gewerbetreibende relativ formlos einen Antrag auf Stundung der Gewerbesteuer stellen können. Als Nachweis gilt hier die Herabsetzung der Vorauszahlung ans Finanzamt Quakenbrück. Derzeit seien wenige Stundungsanträge in der Gemeinde Berge gestellt worden.

 

Im Bereich der Turnhalle sowie der Grundschule Berge ist auf dem gemeindeeigenen Grundstück eine so genannte „Schmökerzelle" (alte Telefonzelle) aufgestellt worden. Sie wurde auf Initiative der Landfrauen aus Berge, Bippen und Grafeld errichtet und dient als öffentlicher Bücherschrank. Wer Lust auf Lesen hat, kann sich ein Buch heraus und mit nach Hause nehmen, aber auch ein Buch, welches nicht mehr benötigt wird, hineinstellen. Ein entsprechender Zeitungsartikel wird noch veröffentlicht.

 

Die jeweiligen Elternbeiträge zum Taxibus für die Kindergarten- und Schulkinderbeförderung in der Gemeinde Berge werden bis auf Weiteres nicht eingezogen. Aufgrund der fehlenden Betreuungs- und Schulzeiten entstehen der Gemeinde Berge derzeit keine Kosten. Man sollte die weiteren Entwicklungen abwarten.

 

Die Bauarbeiten an der K 119 „Dalverser Straße" sind weitestgehend abgeschlossen, sodass diese nach der Bauphase wieder freigegeben worden ist. Es wird keine Geschwindigkeitsbegrenzung erfolgen, obwohl die Straße recht schmal wirkt, sondern nur eine Ausweisung auf „70 km/h bei Nässe“ erfolgen. Dies ist auch bei der K 162 „Kettenkamper Straße" so gemacht worden.

 

Auf Initiative der CDU hat eine Überprüfung bezüglich der Erreichbarkeit von Rettungswagen und der jeweiligen zeitlichen Anfahrt stattgefunden. Der Landkreis Osnabrück hat daraufhin die Gebiete geprüft und mittlerweile im Bereich Renslage einen Rettungswagen abgestellt, der von 7:30 Uhr bis 22:30 Uhr dort stationiert ist. Vorab wurde bereits proaktiv für den Ort Berge geworben, nur sei so keine zeitnahe Erreichbarkeit für den Bereich Menslage, Löningen usw. gewährleistet gewesen. Die Stationierung in Renslage bietet für den Bereich Berge, Grafeld, Menslage und Löningen einen idealen Standort, da das Fahrzeug bei Notfällen vorrangig die Orte erreichen soll.

 

Mit Datum vom 29.04.2020 hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Geschäftsstelle Osnabrück, mitgeteilt, dass die Anträge zur Zuwendung des Landes Niedersachsen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) für den ländlichen Wegebau „Gebermühle" und „Feldwiesenweg" im Gemeindeteil Grafeld abgelehnt werden. Als Begründung wurde angeführt, dass für die Projekte nach dem im Bezirk Weser-Ems durchgeführten Ranking leider keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen, sodass eine Förderung aus dem Mittelkontingent des Antragstichtages 15.09.2019 nicht erfolgen kann. Hinsichtlich des Antragstichtages 15.09.2019 lag leider eine erhebliche Überzeichnung der zur Verfügung stehenden Mittel vor. Die Entscheidung erfolgt kostenfrei.

 

Per Umlaufbeschluss ist einem Antrag auf Befreiung von den planungs- und gestaltungsrechtlichen Festsetzungen der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Asterfeld II" in Berge zum Anbau einer Einliegerwohnung stattgegeben worden. Der notwendige Befreiungsbescheid wurde bereits durch den Landkreis Osnabrück ausgestellt. Der die Beschlussfassung im Umlaufverfahren gemäß § 78 Absatz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) war notwendig, da die für Ende März eingeplante Ratssitzung aufgrund der dynamischen Entwicklung zum Corona Virus und der damals geltenden Erlasslage des Landes Niedersachsen abgesagt worden ist.

 

Hinsichtlich der Ausweisung und Errichtung von Windenergieanlagen im Gemeindeteil Grafeld gab es seit Beginn des Jahres vermehrt Informationen und Hinweise darüber, dass private Unternehmen mit Grundstückseigentümern in Kontakt treten, um über die Möglichkeiten des weiteren Ausbaus der Windenergie zu sprechen. Die Unternehmen traten jedoch nicht direkt mit der Gemeinde Berge in Kontakt. Die Informationsgewinnung erfolgte hauptsächlich über an die Gemeinde Berge gestellten Rückfragen und Hinweise. Die nunmehr angesprochenen Gebiete wurden bereits bei der Fortschreibung des regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) hinreichend untersucht. Die Untersuchung haben jedoch eindeutig ergeben, dass eine weitere Berücksichtigung aus arten- und naturschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Von privaten Parkprojektierern sind entsprechende Präsentationen ausgehändigt worden, wonach der Landkreis Osnabrück bereits seine Zustimmung erteilt bzw. ein positives Signal ausgegeben wurde. Die Aussage führte automatisch zu einer Erwartungshaltung der Grundstückseigentümer, der man so aber derzeit nicht gerecht werden kann. Zum Anderen formiert sich bereits jetzt erheblicher Widerstand in der Bevölkerung, da der Eindruck erweckt werde, dass es sich um eine bereits „beschlossene Sache“ handelt. Der Landkreis Osnabrück hat auf die schrfiftliche Rückfrage seitens der Gemeinde Berge reagiert und mitgeteilt, dass es zur Zeit von Seiten des Landkreises Osnabrück noch keine Konzeption gibt, wie die Zielsetzung „Windenergie“ in dem in der Aufstellung befindlichen neuen Raumordnungsprogramm umgesetzt werden soll. Diesen Zusammenhang wurde auch der planungsrechtliche Umgang mit der Frage der Steuerung zu künftiger Windvorrangausweisung angesprochen. Von einem positiven Signal seitens der Regionalplanung, also des Landkreises Osnabrpück, zur Ausweisung neuer Vorranggebiete für Windenergienutzung kann derzeit nicht gesprochen werden. Ebenso handele es sich definitiv nicht um eine bereits „beschlossene Sache“. Bis zum Jahr 2021 soll ein erster Verwaltungsentwurf ist neuen Raumordnungsprogrammes vorgelegt werden, zu welchem auch eine Behörden und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen wird. Es bleibt festzuhalten, dass nach den aktuell vorliegenden planung- und gestaltungsrechtlichen Regelungen des regionalen Raumordnungsprogrammes und des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau, derzeit keine Ausweisung von Windvorranggebieten vorgenommen werden kann, so Bürgermeister Brandt.