Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

a)  Die Haushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2020 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                    9.294.300 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                       9.170.000 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                        0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                            0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                           124.300 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf     8.789.600 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf    9.836.100 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                            649.400 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                        2.154.200 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                   0 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                         73.800 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                   -2.625.100 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes            9.439.000 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes         12.064.100 €

 

                                                                                                                                       

in § 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht veranschlagt,

 

in § 3

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 3.590.000 € festsetzt,

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 1.400.000 € festsetzt,

 

in § 5

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festsetzt:

 

1.    Grundsteuer

 

1.1   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)                                                                   360 v.H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                  360 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                    360 v.H.

 

in § 6

über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG als unerheblich gelten lässt, wenn sie 10.000 € nicht übersteigen,

 

in § 7

die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung gem. § 12 Abs. 1 KomHKVO auf 500.000 € festlegt,

 

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Stadt Fürstenau für die Haushaltsjahre 2019 bis 2023 wird beschlossen.

 

 


In seiner schriftlichen Stellungnahme,  erklärte Johannes Selker für die Gruppe CDU/FDP, dass die Stadt mit dem Haushalt die verantwortungsvolle Finanzpolitik der vergangenen Jahre fortführe. Besonders wichtig sei es der Gruppe CDU/FDP gewesen, in die Infrastruktur zu investieren. So würden allein mehr als 1,3 Millionen. Euro für den Neubau und die Instandhaltung von Gemeindestraßen eingeplant. Hervorzuheben seien besonders die Sanierung der Straße „Am Pottebruch“, die Herstellung der Erschließungsstraßen für die Erweiterung der Wohnbaugebiete am Kollenpohl und südlich der Breslauer Straße, aber auch die Erweiterung des Parkplatzes am Pferdemarkt im Rahmen der Innenstadtsanierung. Darüber hinaus würden in Settrup die ehemalige K 116 erneuert und ein Radweg zum Heimathaus gebaut.  

Für die Gruppe SPD/Grüne erklärte Matthias Wübbel schrifltich, dass das Zahlenwerk normalerweise viele Gründe hergebe, sich zu freuen. So bestehe ein hohes Investionsniveau mit dem Schwerpunkt Gemeindestraßen sowie dem Ausbau des Pferdemarktes. Weiterhin seien Investitionen in das Gemeinwohl vorgesehen. Der Spielplatz am Bürgerpark solle modernisiert werden, die Spielvereinigung Fürstenau erfahre Unterstützung durch den Bau einer Fluchtlichtanlage am IGS-Sportplatz, zudem sei der Bau einer Beachvolleyballanlage geplant.

Stadtdirektor Trütken wies darauf hin, dass die Haushaltszahlen auf „tönernen Füßen“ stehen würden. Die wegen der Auswirkungen von Corona zu erwartende wirtschaftliche Stagnation werde sich auch in Fürstenau auswirken. Gleichwohl stehe die Kommune in der Pflicht, notwendige und sinnvolle Investitionen zu tätigen, um auch die Wirtschaft in schweren Zeiten zu unterstützen.


Der Stadtrat beschließt einstimmig (15 Ja-Stimmen):