a) Die Haushaltssatzung der Gemeinde Bippen für das Haushaltsjahr 2020 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die
in § 1
1. im Ergebnishaushalt
1.1 die ordentlichen Erträge auf 2.609.000 €
1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf 2.579.700 €
1.3 die außerordentlichen Erträge auf 0 €
1.4 die außerordentlichen Aufwendungen auf 0 €
1.5 Jahresergebnis 29.300 €
2. im Finanzhaushalt
2.1 die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.400.300 €
2.2 die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.303.900 €
2.3 die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 600.000 €
2.4 die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 397.000 €
2.5 die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 0 €
2.6 die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 33.900 €
2.7 Finanzierungsmittelbestand 265.500 €
festsetzt,
Nachrichtlich:
- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 3.000.300 €
- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 2.734.800 €
in
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht veranschlagt,
in
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,
in
§ 4
den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, auf 400.000 € festsetzt,
in
§ 5
die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festsetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 360 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 360 v.H.
2. Gewerbesteuer 360 v.H.
in
§ 6
über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG als unerheblich gelten lässt, wenn sie 10.000 € nicht übersteigen,
in
§ 7
die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung gem. § 12 Abs. 1 KomHKVO auf 200.000 € festlegt,
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
b) Das Investitionsprogramm der Gemeinde Bippen für die Haushaltsjahre 2019 bis 2023 wird beschlossen.
Der Entwurf des
Haushaltsplanes 2020 liegt den Ratsmitgliedern vor.
Frau
Moormann erläutert kurz diesen Entwurf und verweist kurz auf die wichtigsten
Einnahmen- und Ausgabenpositionen.
Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):