Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 12

a)  Die Haushaltssatzung der Gemeinde Bippen für das Haushaltsjahr 2020 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                            2.609.000 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                                2.579.700 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                                 0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                                    0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                                     29.300 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf               2.400.300 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf              2.303.900 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                     600.000 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                    397.000 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                            0 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                  33.900 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                                265.500 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                      3.000.300 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                     2.734.800 €

 

                                                                                                                                       

in § 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht veranschlagt,

 

 

in § 3

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, auf 400.000 € festsetzt,

 

 

in § 5

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festsetzt:

 

1.    Grundsteuer

 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)         360 v.H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                   360 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                     360 v.H.

 

 

in § 6

über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG als unerheblich gelten lässt, wenn sie 10.000 € nicht übersteigen,

 

in § 7

die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung gem. § 12 Abs. 1 KomHKVO auf 200.000 € festlegt,

 

         

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Gemeinde Bippen für die Haushaltsjahre 2019 bis 2023 wird beschlossen.

 

 

 


Der Entwurf des Haushaltsplanes 2020 liegt den Ratsmitgliedern vor.

Frau Moormann erläutert kurz diesen Entwurf und verweist kurz auf die wichtigsten Einnahmen- und Ausgabenpositionen.

 

 


Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):