Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

Der Ausschuss für Ordnung, Brandschutz und Kultur empfiehlt einstimmig (11-Ja-Stimmen):

 

Die Mittel aus dem Haushaltsplanentwurf bei den Produkten Grundversorgung und Hilfe nach dem SGB II (346.10) und Wohngeld (346.10) sind ohne weitere Änderungen im Haushaltsplan der Samtgemeinde Fürstenau für das Jahr 2020 zu veranschlagen.


Herr Wagener teilt mit, dass sich aufgrund der Wohngeldreform ab 01.01.2020 für zahlreiche zusätzliche Haushalte ein Wohngeldanspruch bzw. eine Wohngelderhöhung ergibt und dieses eine deutliche Anhebung der Aufwendungen zur Folge hat. Diese werden jedoch zu 100 Prozent vom Land erstattet.

Weiterhin geht er auf die hierdurch bedingte Personalverstärkung ein.