Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten der Anerkennung Fürstenaus als Erholungsort nach § 1 Abs. 1 KurortVO zu prüfen.


Eine Anerkennung Fürstenaus als Erholungsort könnte die Stadt aufwerten und den touristischen Stellenwert erhöhen. Auf den Weg zur Zertifizierung als Erholungsort müssen noch

einige Gutachten geschrieben und auch die Übernachtungszahlen geprüft werden. Einige

Zahlen, die benötigt werden, liegen aber bereits vor, so Thomas Wagener. Die Kosten für eine mögliche erste Zertifizierung belaufen sich auf ca. 8000,00 Euro, alle 3 Jahre ist die Schädlingsfreiheit zu bestätigen.

Die beiden Gruppensprecher unterstützen den Vorschlag. Die Anerkennung als Erholungsort sollte verfolgt werden.

Tourismus, Handel und Erholung sollte verbunden werden, so das hinzugewählte Mitglied Dirkmann. Aber gerade in einem Erholungsort müsse der Verkehr entzerrt werden und der Durchgangsverkehr aus der Stadt raus.

Stadtdirektor Trütken verdeutlicht, dass es kein Patentrezept für die Entwicklung in der Innenstadt gibt. Es würden Aktivitäten benötigt, die Leben in die Stadt bringen. Viele Touristen werden bereits schon durch die Hasetal Touristik Pauschal-Angebote in Fürstenau und durch das Gefängnishotel angelockt. Der Baustein Erholungsort könnte noch mehr Leben für Fürstenau

bringen.

Das hinzugewählte Mitglied Haverkamp stellt fest, dass auch an die Einheimischen gedacht werden müsse, die Touristen verschwinden nach einigen Tagen wieder.