Sitzung: 11.12.2019 Gemeinderat Bippen
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BIP/055/2019
Der vorliegenden Vereinbarung zwischen Bippen und Eggermühlen für die
Dorferneuerungsplanung Eggermühlen wird zugestimmt. Die Kosten für den
Planungsprozess tragen die Partner je zur Hälfte.
Die Gemeinde Bippen befindet sich derzeit
noch in der Dorferneuerung. Mit Antrag der Gemeinde Bippen und entsprechender
Vorgespräche mit dem ArL und weiteren Beteiligten wurde die Dorferneuerung
unter Einbeziehung der Gemeinde Eggermühlen bis zum 31.12.2021 verlängert. Dies
bedeutet, dass wir uns noch mit Eggermühlen in einem veränderten erweiterten
Dorferneuerungsprozess für zwei Jahre mit eventueller Verlängerung befinden.
Dies ermöglicht örtlichen Antragstellern entsprechend gefördert zu werden und
gleichzeitig ermöglicht es, Projekte über ZILE mit einer höheren Bepunktung
bewertet zu bekommen und dies bedeutet vor allem auch, dass Bippen und Eggermühlen
im Sinne einer strategischen planerischen Zusammenarbeit zusammen arbeiten
können, um insbesondere die touristischen Attraktivitäten unserer Region
gemeinsam voranzubringen.
Mit der in der Anlage beigefügten
Vereinbarung sind die Gesamtkosten vertraglich zwischen den
Gebietskörperschaften Bippen und Eggermühlen geregelt. Der Planungsprozess wird
vom ArL entsprechend bezuschusst, so dass nur noch der offene Betrag kommunal
übernommen werden muss. Durch die Vereinbarung wird geregelt, dass unabhängig
von Einwohnerzahlen, Straßen und Projekten pauschal der offene Betrag
gemeindlich anteilig zwischen Eggermühlen und Bippen geteilt wird. Dies ist
eine vernünftige Lösung, die Lösung ist mit den Beteiligten abgestimmt und
liegt formal zur Zustimmung nach Beschlussfassung der gemeindlichen Gremien
beim ArL vor. Parallel dazu würde für die gemeinsame Dorfentwicklungsplanung
ein Büro damit beauftragt werden, gemeinsam mit örtlichen Akteuren einen
entsprechenden Planungsprozess zu initiieren.
Der Rat beschließt einstimmig
(13 Ja-Stimmen):