Sitzung: 11.12.2019 Gemeinderat Bippen
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BIP/051/2019
Der Landkreis Osnabrück errichtet zwei Bushaltestellen an der K 117 und wird diese Baumaßnahme durchführen. Nach Abschluss der Baumaßnahme wird, unter Berücksichtigung der Förderzuschüsse, die Gemeinde Bippen den offenen Teil der Gesamtkosten erstatten.
Die gemeindlichen Gremien haben sich mit dem
Anlegen einer Bushaltestelle im Rahmen der Baumaßnahmen des Landkreises an der
K 117 befasst. Es ist planerisch abgestimmt, dass auf der Höhe des
Gebäudes Wellhöfer auf beiden Straßenseiten eine Haltestelle mit Bushaltestelle
errichtet wird. Von Fürstenau Richtung Bippen fahrend wird ab der Kurve
Röthker-Bruns bis zu Wellhöfer ein Padd (dem Radweg gegenüberliegend)
errichtet. So wird Verkehrssicherheit für alle Beteiligten erreicht. Mit der
Familie Röthker-Bruns ist das Anlegen des Weges ebenfalls besprochen, so dass
die Baumaßnahme damit abschließt, diesen Weg anzulegen und auch die
Bushaltestellen entsprechend zu errichten.
Da die Gemeinde prinzipiell für die Bushaltestellen
zuständig ist, werden sich ebenfalls auch Kosten für die Gemeinde ergeben. Im
ersten Schritt sollte im Rahmen dieser Baumaßnahme ein Kabel von der
Shelterhütte bis zur neuen Bushaltestelle im Erdreich verlegt werden, um auch
eine Elektrifizierung zu ermöglichen. Des Weiteren sind nach Abschluss der
Baumaßnahme entsprechende Bushaltestellen anzuschaffen. Hier hat der Landkreis,
in Abstimmung mit der Gemeinde Bippen, bei der Landesnahverkehrsgesellschaft
Fördermittel beantragt und diese sind in der Zwischenzeit zugesagt.
Sicherlich wird im Haushalt 2019 keine
Gesamtabrechnung erfolgen können, aber die Gemeinde Bippen wird dem
Gesamtanlegen dieser Bushaltestelle zustimmen. Es entstehen keine
Planungskosten, da diese der Landkreis einbringt. Eine Bezuschussung ist
ebenfalls aus Mitteln der Landesnahverkehrsgesellschaft möglich, so dass aus
gemeindlicher Sicht hier eine wirtschaftliche Lösung für das Gesamtkonzept
gefunden werden kann. Die erforderlichen Haushaltsmittel sollten im Rahmen des
Haushalts 2020 investiv eingeplant werden, jedoch wird die Verwaltung bereits
jetzt ermächtigt, die Zusagen für alle Baumaßnahmen, entsprechend der
Vorplanungen, durchzuführen.
Der Rat beschließt einstimmig
(13 Ja-Stimmen):