Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):
- Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wird zugestimmt.
- Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Grafeld Nr. 4 „Östlich der Herzlaker Straße“ in Berge, Gemeindeteil Grafeld einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.
Nach Beschluss des Rates vom 11.09.2019 sind im Verfahren zur 1.
Änderung des Bebauungsplanes Grafeld Nr. 4 „Östlich der Herzlaker Straße“ in
Berge, Gemeindeteil Grafeld die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB parallel durchgeführt worden.
Die Abwägung der Anregungen und Bedenken der beteiligten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange (Aufstellung Planungsbüro Dehling &
Twisselmann, Osnabrück) vom 02.12.2019 sowie die Satzungsendfassung und die
Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Grafeld Nr. 4 „Östlich der
Herzlaker Straße“ in Berge, Gemeindeteil Grafeld sind der Beschlussvorlage als
digitale Anlagen beigefügt worden.
Im Beteiligungsverfahren hat der Landkreis
Osnabrück mitgeteilt, dass der Bebauungsplan von den Darstellungen im
Flächennutzungsplan abweicht und gemäß § 13 a Absatz 2 Nr. 2 BauGB im Wege der
Berichtigung anzupassen ist. Nach dem Satzungsbeschluss wird die Samtgemeinde
Fürstenau gebeten, den Flächennutzungsplan zeitnah im Wege der Berichtigung
anzupassen, so Bürgermeister Brandt.
Ferner erfolgte ein Hinweis auf die
Ausweisung als allgemeines Wohngebiet (WA). Südlich an den Änderungsbereich
grenzend ist im ursprünglichen Bebauungsplan Grafeld Nr. 4 „Östlich der
Herzlaker Straße" eine Ausweisung als Mischgebiet (MI) vorgenommen worden.
Tatsächlich ist dieser Teil des Mischgebietes ausschließlich durch Wohnnutzung
geprägt. Da im Änderungsbereich ein Wohngebäude entstehen soll, hat man sich im
Rahmen der Planungshoheit dazu entschieden, die wohnbauliche Vorprägung
aufzugreifen und ein allgemeines Wohngebiet (WA) festzusetzen. Mit
städtebaulichen Unverträglichkeiten zwischen dem allgemeinen Wohngebiet und dem
angrenzenden Mischgebiet sowie sonstigen städtebaulichen Missständen ist nicht
zu rechnen. Daher soll die Planung weiterhin unverändert bleiben, so
Bürgermeister Brandt.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen,
Bezirksstelle Osnabrück, Außenstelle Bersenbrück hat mitgeteilt, dass der
derzeit im Bebauungsplanentwurf aufgeführte Abstandsbereich zum Laubwald von 15
m auf mindestens eine fallende Baulänge (also 30 m) erhöht werden sollte. Im
Abwägungsvorschlag ist dargelegt, dass aufgrund der Höhe der Bäume und der
Baumarten sowie der Hauptwindrichtung keine Gefahren für künftige Gebäude durch
umstürzende Bäume besteht, wenn wie im Bebauungsplan vorgesehen, ein Baugrenzabstand
von mindestens 15 m zum Waldrand eingehalten wird und der Waldeigentümer die
ohnehin gegebene Verkehrssicherungspflicht beachtet, so Bürgermeister Brandt.
In der Stellungnahme des Landesamtes für
Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Hannover
(Kampfmittelbeseitigungsdienst) ist ausgeführt, dass dem
Kampfmittelbeseitigungsdienst für die Planfläche derzeit keine Erkenntnisse
vorliegen, sondern ein allgemeiner Verdacht auf Kampfmittel besteht. Im
Änderungsbereich sowie im bebauten näheren Umfeld des Änderungsbereiches sind
jedoch bislang keine Kampfmittelfunde bekannt geworden. Daher geht die Gemeinde
Berge davon aus, dass innerhalb des Änderungsbereiches keine erhöhte Gefährdung
durch Kampfmittel besteht. Aus Vorsorgegründen sollen jedoch
Handlungsempfehlungen bei Kampfmittelverdacht in den nachrichtlichen Teil des
Bebauungsplanes mit aufgenommen werden, so Bürgermeister Brandt.