Der
Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):
- Dem Abschluss eines Kooperationsvertrages
zwischen der BEVOS GmbH und den Kommunen, die der Umsetzung der
Netzgesellschaft Osnabrücker Land GmbH & Co. KG zugestimmt haben, wird
zugestimmt.
- Der Bürgermeister der Gemeinde Berge wird als
beratendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung der Netze Holding
Osnabrücker Land GmbH & Co. KG gewählt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, alle zur
Umsetzung der vorstehenden Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen zu
ergreifen.
- Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundsbeamten, die Aufsichtsbehörden oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen an dem Vertragswerk als notwendig oder zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses und dessen Anlagen nicht verändert werden.
1. Ausgangslage
Der Landkreis Osnabrück verfolgt vor dem
Hintergrund der Umsetzung der Energiewende das Ziel, die kommunalen Interessen
zu bündeln und eine stärkere Einflussnahme auf die energiewirtschaftliche
Entwicklung im Landkreis Osnabrück zu ermöglichen. Zur Realisierung dieser
Ziele soll eine Netzgesellschaft im Landkreis Osnabrück mit einer Vielzahl von
Kommunen im Landkreis Osnabrück, der BEVOS GmbH und innogy bzw. Westnetz
umgesetzt werden. Die kommunalen Anteile sowie die Anteile der BEVOS GmbH
sollen in einer Holdinggesellschaft, der Netze Holding Osnabrücker Land GmbH
& Co. KG gebündelt werden.
Die
Rechtsverhältnisse mit innogy bzw. Westnetz zur Gründung und Zusammenarbeit in
der Netzgesellschaft einschließlich der Entwürfe für die notwendigen
Umsetzungsverträge sind in einem gesonderten Konsortialvertrag zwischen der
innogy und der BEVOS GmbH vom 19.08.2019 entsprechend den hierzu dem Rat
erteilten Informationen geregelt.
Hinsichtlich der
weiteren Einzelheiten zu den Zielen und zur Konzeption der Netzgesellschaft
wird auf die Beschlussvorlage BER/010/2019 vom 01.03.2019 verwiesen. Auf
Grundlage der vorgenannten Beschlussvorlage hat der Rat der Gemeinde Berge am
05.03.2019 einen Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der Netzgesellschaft gefasst.
Neben der BEVOS
GmbH, der HaseEnergie GmbH beabsichtigen weitere Gemeinden im Landkreis
anfänglich mit Wirkung zum 01.01.2020 sich an der Netze Holding Osnabrücker
Land GmbH & Co. KG zu beteiligen. Daneben gibt es einige Kommunen die
beabsichtigen, sich einstweilen nicht finanziell an der
Holdinggesellschaft zu beteiligen. Dieses ist von der Gemeinde Berge
vorgesehen.
2. Kooperationsvertrag
Die Grundsätze der
Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und der BEVOS GmbH im Rahmen der
Holdinggesellschaft sowie weitere regelungsbedürftige Aspekte in Zusammenhang
mit der Umsetzung der Netzgesellschaft sind in dem als Anlage 1 beigefügten
Kooperationsvertrag geregelt. Der Abschluss des Kooperationsvertrages ist auch
für diejenigen Gemeinden von Bedeutung, die sich einstweilen nicht an der
Holdinggesellschaft beteiligen wollen. Der Kooperationsvertrag umfasst im
Wesentlichen folgende Regelungsbereiche:
- Festlegung
des Ablaufs der Gründung der Holdinggesellschaft einschließlich der
Anteilsverteilung zwischen den Gründungsgesellschaftern;
- Recht und
Pflicht der Holding den Konsortialvertrag zwischen innogy und BEVOS GmbH
von der BEVOS GmbH zu übernehmen;
- Festlegung
der Kapitalausstattung der Holdinggesellschaft (Einlageverpflichtungen)
zwecks Finanzierung des Erwerbs der Beteiligung an der Netzgesellschaft in
Höhe von 50 %;
- Festlegungen
von Rechten und Pflichten der Kommunen, die sich nicht anfänglich an der
Holding beteiligen möchten, betreffend den Erwerb der ihnen zustehenden
Beteiligung an der Holding gegenüber der BEVOS GmbH nebst Übersicht der
Anteilsverteilung;
- Erklärung der
grundsätzlichen Offenheit zur Aufnahme weiterer Kommunen in die
Holdinggesellschaft, sofern die jeweiligen Netze auf die Netzgesellschaft
übertragen werden;
- Festlegungen
zur Geschäftsführung und zur kaufmännischen Verwaltung der Holding, die
von der BEVOS auf Grundlage eines entsprechenden Dienstleistungsvertrages
übernommen werden soll;
- Recht der
Kommunen, auch ohne gesellschaftsrechtliche Beteiligung ihren jeweiligen
Hauptverwaltungsbeamten als beratendes Mitglied in die
Gesellschafterversammlung der Holding zu entsenden und in den
Informationsfluss eingebunden zu werden;
- Zerlegung des
Gewerbesteuermessbetrages auf Grundlage einer Vereinbarung sämtlicher
Kommunen, deren Netze in die Netzgesellschaft eingebracht werden mit der
Netzgesellschaft als Steuerschuldnerin gem. § 33 Abs. 2 GewStG.
3. Vertreter
der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung der Holdinggesellschaft,
Geschäftsführung
Der
Gesellschaftsvertrag für die Holdinggesellschaft sieht vor, dass die
Gesellschafterkommunen ihren jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten /
Hauptverwaltungsbeamtin in die Gesellschafterversammlung entsenden.
Der
Kooperationsvertrag sieht vor, dass die Gemeinde ihren Hauptverwaltungsbeamten
/ Hauptverwaltungsbeamtin auch unabhängig von einer gesellschaftsrechtlichen
Beteiligung als beratendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung der
Holdinggesellschaft entsenden kann.
Mit den
Gründungsgesellschaftern ist auf Verwaltungsebene abgestimmt, dass zum
Geschäftsführer der Verwaltungsgesellschaft der Holdinggesellschaft sowie der
Verwaltungsgesellschaft der Netzgesellschaft jeweils Herr Peter Schone,
Geschäftsführer der BEVOS GmbH bestellt werden soll.
4. Weitere Informationen
Weitere Informationen betreffend dem
Verfahren können der als Anlage 2 beigefügten aktualisierten
Informationsvorlage „Netzgesellschaft im Landkreis Osnabrück“ der Rödl
Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH aus Köln entnommen
werden. Hierzu gibt Herr Bürgermeister Brandt Erläuterungen zum Aufbau der
Netze Holding Osnabrücker Land GmbH & Co. KG. Es erfolgen Anmerkungen zur
Übersicht über die Zielstruktur bzw. des Aufbaus der Netzgesellschaft
Osnabrücker Land GmbH & Co. KG (Seite 4-9) und welche Kommunen sich
überhaupt an der Netzgesellschaft beteiligen.
Die Anteile der Kommunen, die sich nicht an
den Netzgesellschaft beteiligen, werden durch die BEVOS GmbH übernommen. Man
hat somit gegebenenfalls später die Möglichkeit, die Anteile zu erwerben. Es
sind eine Reihe von Verträgen notwendig, die am 20.12.2019 geschlossen werden
sollen. Die Gemeinden Berge und Bippen werden sich nicht an der
Netzgesellschaft beteiligen, sollten aber im Rahmen einer
Gewerbesteuerzerlegungsvereinbarung (ähnlich wie beim Windpark) hiervon
partizipieren. Die Stadt Fürstenau beteiligt sich mit einem Betrag von 250.000
€, so Bürgermeister Brandt.
Ratsherr Heskamp erkundigt sich, welchen
Einfluss denn eine Nichtzustimmung habe. Dies habe, so Bürgermeister Brandt,
auf die Gründung keinen Einfluss.
Die Mitglieder des Rates sind sich einig
darüber, dass die Gemeinde Berge sich nicht an der Netzgesellschaft beteiligen
sollte.