Die Mitglieder des Rates nehmen die
Ausführungen und Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt zur Kenntnis.
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wurde von der Samtgemeinde
Fürstenau als so genannter
Verwaltungsvorentwurf nebst Erläuterungen erstellt.
Bürgermeister
Brandt gibt Erläuterungen anhand der Gesamtübersicht zum Ergebnishaushalt. An
Tilgung von Krediten sind 57.800 € vorgesehen, frei verfügbares Geld für
Investitionen wird es nur im geringen Umfang geben. Nach wie vor muss die
Gemeinde Berge einen erheblichen Teil ihrer Einnahmen allein für die Kreis- und
Samtgemeindeumlage abführen. Zum einen 1,01 Millionen €, zum anderen 1,13
Millionen €. Grundsätzlich ist angedacht, dass Ende Januar/Anfang Februar 2020
eine Haushaltsklausur des Rates stattfinden soll, damit die
Investitionsmaßnahmen besprochen und entsprechend eingeplant werden können. Es
wird daher zunächst nur der Ergebnishaushalt vorgestellt, ohne entsprechende
Investitionen, so Bürgermeister Brandt.
Derzeit ist
ein Überschuss in Höhe von 71.100 € eingeplant. Für das Jahr 2018 wird ein
Jahresergebnis von 376.481,68 € ausgewiesen. Der Jahresabschluss wird derzeit durch
das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück geprüft. In den
Haushaltsplanungen für das Jahr 2018 war ursprünglich ein Minus von 5.000 €
eingeplant, so Bürgermeister Brandt.
In 2020
wird sich die Gemeinde Berge intensiv mit dem § 2 b des Umsatzsteuergesetzes
(UStG) auseinandersetzen müssen, der ab dem 01.01.2021 gilt. Derzeit gibt es
noch eine Übergangsfrist. Die öffentliche Hand ist dann per Gesetz als
Unternehmen eingestuft. Demnächst ist für Leistungen, die die Kommune erbringt
(nicht auf Verwaltungstätigkeiten), der entsprechende Mehrwertsteuersatz von 19
% anzusetzen. Dies betrifft vor allen Dingen den Bereich der Kinderbeförderung
und der Erstattung der Bauhofpersonalkosten. Ab dem Jahr 2020 sollen aber alle
„Leistungsbeziehungen“ im Hinblick auf ihre Umsatzsteuerpflicht überprüft
werden, so Bürgermeister Brandt.