Beschluss: Kenntnis genommen

Die Mitglieder des Rates nehmen die Ausführungen und Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt zur Kenntnis.

 


Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wurde von der Samtgemeinde Fürstenau  als so genannter Verwaltungsvorentwurf nebst Erläuterungen erstellt.

 

Bürgermeister Brandt gibt Erläuterungen anhand der Gesamtübersicht zum Ergebnishaushalt. An Tilgung von Krediten sind 57.800 € vorgesehen, frei verfügbares Geld für Investitionen wird es nur im geringen Umfang geben. Nach wie vor muss die Gemeinde Berge einen erheblichen Teil ihrer Einnahmen allein für die Kreis- und Samtgemeindeumlage abführen. Zum einen 1,01 Millionen €, zum anderen 1,13 Millionen €. Grundsätzlich ist angedacht, dass Ende Januar/Anfang Februar 2020 eine Haushaltsklausur des Rates stattfinden soll, damit die Investitionsmaßnahmen besprochen und entsprechend eingeplant werden können. Es wird daher zunächst nur der Ergebnishaushalt vorgestellt, ohne entsprechende Investitionen, so Bürgermeister Brandt.

 

Derzeit ist ein Überschuss in Höhe von 71.100 € eingeplant. Für das Jahr 2018 wird ein Jahresergebnis von 376.481,68 € ausgewiesen. Der Jahresabschluss wird derzeit durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück geprüft. In den Haushaltsplanungen für das Jahr 2018 war ursprünglich ein Minus von 5.000 € eingeplant, so Bürgermeister Brandt.

 

In 2020 wird sich die Gemeinde Berge intensiv mit dem § 2 b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) auseinandersetzen müssen, der ab dem 01.01.2021 gilt. Derzeit gibt es noch eine Übergangsfrist. Die öffentliche Hand ist dann per Gesetz als Unternehmen eingestuft. Demnächst ist für Leistungen, die die Kommune erbringt (nicht auf Verwaltungstätigkeiten), der entsprechende Mehrwertsteuersatz von 19 % anzusetzen. Dies betrifft vor allen Dingen den Bereich der Kinderbeförderung und der Erstattung der Bauhofpersonalkosten. Ab dem Jahr 2020 sollen aber alle „Leistungsbeziehungen“ im Hinblick auf ihre Umsatzsteuerpflicht überprüft werden, so Bürgermeister Brandt.