Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 8

Der Ausschuss für Planen + Bauen / Umwelt + Wege empfiehlt einstimmig (8 Ja-Stimmen):

 

  1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wird zugestimmt.

 

  1. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Grafeld Nr. 4 „Östlich der Herzlaker Straße“ in Berge, Gemeindeteil Grafeld einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.

Der Vorsitzende Gappel übergibt zur Sachverhaltserläuterung das Wort an Bürgermeister Brandt.

 

Nach Beschluss des Rates vom 11.09.2019 sind im Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Grafeld Nr. 4 „Östlich der Herzlaker Straße“ in Berge, Gemeindeteil Grafeld die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB parallel durchgeführt worden.

 

Die Abwägung der Anregungen und Bedenken der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Aufstellung Planungsbüro Dehling & Twisselmann, Osnabrück) vom 02.12.2019 sowie die Satzungsendfassung und die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Grafeld Nr. 4 „Östlich der Herzlaker Straße“ in Berge, Gemeindeteil Grafeld sind der Beschlussvorlage als digitale Anlagen beigefügt worden.

 

Im Beteiligungsverfahren hat der Landkreis Osnabrück mitgeteilt, dass der Bebauungsplan von den Darstellungen im Flächennutzungsplan abweicht und gemäß § 13 a Absatz 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen ist. Nach dem Satzungsbeschluss wird die Samtgemeinde Fürstenau gebeten, den Flächennutzungsplan zeitnah im Wege der Berichtigung anzupassen, so Bürgermeister Brandt.

 

Ferner erfolgte ein Hinweis auf die Ausweisung als allgemeines Wohngebiet (WA). Südlich an den Änderungsbereich grenzend ist im ursprünglichen Bebauungsplan Grafeld Nr. 4 „Östlich der Herzlaker Straße" eine Ausweisung als Mischgebiet (MI) vorgenommen worden. Tatsächlich ist dieser Teil des Mischgebietes ausschließlich durch Wohnnutzung geprägt. Da im Änderungsbereich ein Wohngebäude entstehen soll, hat man sich im Rahmen der Planungshoheit dazu entschieden, die wohnbauliche Vorprägung aufzugreifen und ein allgemeines Wohngebiet (WA) festzusetzen. Mit städtebaulichen Unverträglichkeiten zwischen dem allgemeinen Wohngebiet und dem angrenzenden Mischgebiet sowie sonstigen städtebaulichen Missständen ist nicht zu rechnen. Daher soll die Planung weiterhin unverändert bleiben, so Bürgermeister Brandt.

 

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Osnabrück, Außenstelle Bersenbrück hat mitgeteilt, dass der derzeit im Bebauungsplanentwurf aufgeführte Abstandsbereich zum Laubwald von 15 m auf mindestens eine fallende Baulänge (also 30 m) erhöht werden sollte. Im Abwägungsvorschlag ist dargelegt, dass aufgrund der Höhe der Bäume und der Baumarten sowie der Hauptwindrichtung keine Gefahren für künftige Gebäude durch umstürzende Bäume besteht, wenn wie im Bebauungsplan vorgesehen, ein Baugrenzabstand von mindestens 15 m zum Waldrand eingehalten wird und der Waldeigentümer die ohnehin gegebene Verkehrssicherungspflicht beachtet, so Bürgermeister Brandt.

 

In der Stellungnahme des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Hannover (Kampfmittelbeseitigungsdienst) ist ausgeführt, dass dem Kampfmittelbeseitigungsdienst für die Planfläche derzeit keine Erkenntnisse vorliegen, sondern ein allgemeiner Verdacht auf Kampfmittel besteht. Im Änderungsbereich sowie im bebauten näheren Umfeld des Änderungsbereiches sind jedoch bislang keine Kampfmittelfunde bekannt geworden. Daher geht die Gemeinde Berge davon aus, dass innerhalb des Änderungsbereiches keine erhöhte Gefährdung durch Kampfmittel besteht. Aus Vorsorgegründen sollen jedoch Handlungsempfehlungen bei Kampfmittelverdacht in den nachrichtlichen Übernahmen des Bebauungsplanes mit aufgenommen werden, so Bürgermeister Brandt.