Sitzung: 10.12.2019 Ausschuss für Planen + Bauen / Umwelt + Wege
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: BER/048/2019
Der Ausschuss für Planen + Bauen / Umwelt + Wege
empfiehlt einstimmig (8 Ja-Stimmen):
- Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wird zugestimmt.
- Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Grafeld Nr. 4 „Östlich der Herzlaker Straße“ in Berge, Gemeindeteil Grafeld einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.
Der Vorsitzende
Gappel übergibt zur Sachverhaltserläuterung das Wort an Bürgermeister Brandt.
Nach Beschluss des Rates vom 11.09.2019 sind
im Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Grafeld Nr. 4 „Östlich der
Herzlaker Straße“ in Berge, Gemeindeteil Grafeld die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch
(BauGB) und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB parallel
durchgeführt worden.
Die Abwägung der Anregungen und Bedenken der
beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Aufstellung
Planungsbüro Dehling & Twisselmann, Osnabrück) vom 02.12.2019 sowie die
Satzungsendfassung und die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans
Grafeld Nr. 4 „Östlich der Herzlaker Straße“ in Berge, Gemeindeteil Grafeld
sind der Beschlussvorlage als digitale Anlagen beigefügt worden.
Im Beteiligungsverfahren hat der Landkreis Osnabrück mitgeteilt, dass
der Bebauungsplan von den Darstellungen im Flächennutzungsplan abweicht und
gemäß § 13 a Absatz 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen ist. Nach
dem Satzungsbeschluss wird die Samtgemeinde Fürstenau gebeten, den
Flächennutzungsplan zeitnah im Wege der Berichtigung anzupassen, so
Bürgermeister Brandt.
Ferner erfolgte ein Hinweis auf die
Ausweisung als allgemeines Wohngebiet (WA). Südlich an den Änderungsbereich
grenzend ist im ursprünglichen Bebauungsplan Grafeld Nr. 4 „Östlich der
Herzlaker Straße" eine Ausweisung als Mischgebiet (MI) vorgenommen worden.
Tatsächlich ist dieser Teil des Mischgebietes ausschließlich durch Wohnnutzung
geprägt. Da im Änderungsbereich ein Wohngebäude entstehen soll, hat man sich im
Rahmen der Planungshoheit dazu entschieden, die wohnbauliche Vorprägung
aufzugreifen und ein allgemeines Wohngebiet (WA) festzusetzen. Mit
städtebaulichen Unverträglichkeiten zwischen dem allgemeinen Wohngebiet und dem
angrenzenden Mischgebiet sowie sonstigen städtebaulichen Missständen ist nicht
zu rechnen. Daher soll die Planung weiterhin unverändert bleiben, so
Bürgermeister Brandt.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Osnabrück,
Außenstelle Bersenbrück hat mitgeteilt, dass der derzeit im
Bebauungsplanentwurf aufgeführte Abstandsbereich zum Laubwald von 15 m auf
mindestens eine fallende Baulänge (also 30 m) erhöht werden sollte. Im
Abwägungsvorschlag ist dargelegt, dass aufgrund der Höhe der Bäume und der
Baumarten sowie der Hauptwindrichtung keine Gefahren für künftige Gebäude durch
umstürzende Bäume besteht, wenn wie im Bebauungsplan vorgesehen, ein Baugrenzabstand
von mindestens 15 m zum Waldrand eingehalten wird und der Waldeigentümer die
ohnehin gegebene Verkehrssicherungspflicht beachtet, so Bürgermeister Brandt.
In der Stellungnahme des Landesamtes für
Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Hannover
(Kampfmittelbeseitigungsdienst) ist ausgeführt, dass dem
Kampfmittelbeseitigungsdienst für die Planfläche derzeit keine Erkenntnisse
vorliegen, sondern ein allgemeiner Verdacht auf Kampfmittel besteht. Im
Änderungsbereich sowie im bebauten näheren Umfeld des Änderungsbereiches sind
jedoch bislang keine Kampfmittelfunde bekannt geworden. Daher geht die Gemeinde
Berge davon aus, dass innerhalb des Änderungsbereiches keine erhöhte Gefährdung
durch Kampfmittel besteht. Aus Vorsorgegründen sollen jedoch
Handlungsempfehlungen bei Kampfmittelverdacht in den nachrichtlichen Übernahmen
des Bebauungsplanes mit aufgenommen werden, so Bürgermeister Brandt.