Samtgemeindebürgermeister Selter belehrt gemäß § 28 NGO die nachfolgend aufgeführten Mitglieder des Schulausschusses sowie deren Ersatzmitglieder über die ihnen nach §§ 25 bis 27 NGO obliegenden Pflichten.

Anschließend nimmt er die Verpflichtung durch Handschlag gem. § 42 NGO bei folgenden Personen vor:

 

a)    Mitglieder des Schulausschusses

Schülervertreterin Corinna Sandhaus

Schülervertreterin Franziska Osterholt

 

b)    Ersatzmitglieder

Elternvertreter Burkhard Hömme

Schülervertreter Sebastian Klinkowski

 

Der nicht anwesende Schülervertreter Julius Tüting (Ersatzmitglied) ist in der nächsten Sitzung des Schulausschusses zu verpflichten.