Sitzung: 03.12.2019 Stadtrat
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
1. Die Stadt Fürstenau gründet gemeinsam
mit der BEVOS Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Landkreis
Osnabrück (im Folgenden: „BEVOS GmbH“) und weiteren Gemeinden im Landkreis
sowie der HaseEnergie GmbH die Netze Holding Osnabrücker Land GmbH & Co.
KG. Stadt Fürstenau beteiligt sich in Höhe von 0,5 % an der Netze Holding
Osnabrücker Land GmbH & Co. KG und erbringt hierfür eine Einlage in Höhe
von 250.000 €.
2. Herr Stadtdirektor Trütken wird als Vertreter
der Stadt in die Gesellschafterversammlung der Netze Holding Osnabrücker Land
GmbH & Co. KG gewählt.
Die Bürgermeisterin und der
Stadtdirektor werden beauftragt, einer Übernahme der Geschäftsanteile der Netze
Holding Osnabrücker Land Verwaltungs-GmbH durch die Netze Holding Osnabrücker
Land GmbH & Co. KG sowie dem Erwerb einer Beteiligung in Höhe von 50 % zu
einem Kaufpreis in Höhe von 250.000 € an der noch zu gründenden
Netzgesellschaft Osnabrücker Land GmbH & Co. KG zuzustimmen.
3. Herr Peter Schone, dienstansässig Am
Schölerberg 1, 49082 Osnabrück soll als Geschäftsführer der Netze Holding
Osnabrücker Land Verwaltungs-GmbH bestellt werden.
4. Herr Peter Schone, dienstansässig Am
Schölerberg 1, 49082 Osnabrück soll als Geschäftsführer von der Netze Holding
Osnabrücker Land GmbH & Co. KG in die Netzgesellschaft Osnabrücker Land
Verwaltungs-GmbH entsendet werden.
5.
Dem Abschluss eines
Kooperationsvertrages zwischen der BEVOS GmbH und den Gemeinden, die der
Umsetzung der Netzgesellschaft Osnabrücker Land GmbH & Co. KG zugestimmt
haben, wird zugestimmt.
6.
Die Verwaltung wird beauftragt,
alle zur Umsetzung der vorstehenden Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen zu
ergreifen.
7.
Falls sich aufgrund rechtlicher
Beanstandungen durch die Urkundsbeamten, die Aufsichtsbehörden oder das
Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen an
dem Vertragswerk als notwendig oder zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat
mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt
dieses Beschlusses und dessen Anlagen nicht verändert werden.
8. Die Beschlüsse 1 bis 7 stehen unter dem
Vorbehalt der kommunalrechtlichen Unbedenklichkeit.
Stadtdirektor Trütken stellt die Beschlussvorlage vor.
Ratsherr Gohmann sowie die Beigeordneten Wübbel und Selker begrüßen eine Beteiligung der Stadt Fürstenau.
Der Stadtrat beschließt
einstimmig (21 Ja-Stimmen):