Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

1.         Die Stadt Fürstenau gründet gemeinsam mit der BEVOS Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück (im Folgenden: „BEVOS GmbH“) und weiteren Gemeinden im Landkreis sowie der HaseEnergie GmbH die Netze Holding Osnabrücker Land GmbH & Co. KG. Stadt Fürstenau beteiligt sich in Höhe von 0,5 % an der Netze Holding Osnabrücker Land GmbH & Co. KG und erbringt hierfür eine Einlage in Höhe von 250.000 €. 

2.         Herr Stadtdirektor Trütken wird als Vertreter der Stadt in die Gesellschafterversammlung der Netze Holding Osnabrücker Land GmbH & Co. KG gewählt.

            Die Bürgermeisterin und der Stadtdirektor werden beauftragt, einer Übernahme der Geschäftsanteile der Netze Holding Osnabrücker Land Verwaltungs-GmbH durch die Netze Holding Osnabrücker Land GmbH & Co. KG sowie dem Erwerb einer Beteiligung in Höhe von 50 % zu einem Kaufpreis in Höhe von 250.000 € an der noch zu gründenden Netzgesellschaft Osnabrücker Land GmbH & Co. KG zuzustimmen.

3.         Herr Peter Schone, dienstansässig Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück soll als Geschäftsführer der Netze Holding Osnabrücker Land Verwaltungs-GmbH bestellt werden.

4.         Herr Peter Schone, dienstansässig Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück soll als Geschäftsführer von der Netze Holding Osnabrücker Land GmbH & Co. KG in die Netzgesellschaft Osnabrücker Land Verwaltungs-GmbH entsendet werden.

5.         Dem Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen der BEVOS GmbH und den Gemeinden, die der Umsetzung der Netzgesellschaft Osnabrücker Land GmbH & Co. KG zugestimmt haben, wird zugestimmt.

6.         Die Verwaltung wird beauftragt, alle zur Umsetzung der vorstehenden Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

7.         Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundsbeamten, die Aufsichtsbehörden oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen an dem Vertragswerk als notwendig oder zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses und dessen Anlagen nicht verändert werden.

8.         Die Beschlüsse 1 bis 7 stehen unter dem Vorbehalt der kommunalrechtlichen Unbedenklichkeit.

 


Stadtdirektor Trütken stellt die Beschlussvorlage vor.

 

Ratsherr Gohmann sowie die Beigeordneten Wübbel und Selker begrüßen eine Beteiligung der Stadt Fürstenau.


Der Stadtrat beschließt einstimmig (21 Ja-Stimmen):