Sitzung: 03.12.2019 Stadtrat
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: FB 5/044/2019
Das dem öffentlichen Verkehr gewidmete
südliche Teilstück des Wirtschaftsweges Nr. 59, Gemarkung Hollenstede, Flur 29,
Flurstück 24/2 (Bezeichnung nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens), in
Größe von 478 qm, ist aufgrund der Tatsache, dass dieses Teilstück für die
Erschließung der anliegenden landwirtschaftlichen Grundstücke nicht mehr
benötigt wird, gem. § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes einzuziehen.
Die Beschlussfassung erfolgt ohne weitere Aussprache.
Der Stadtrat beschließt
einstimmig (21 Ja-Stimmen):