Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 10

Der Ausschuss für Ordnung, Brandschutz und Kultur empfiehlt einstimmig (10-Ja-Stimmen):

 

Die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Verdienstausfall für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger in der freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau vom 14.03.2013 wird beschlossen.

 

 

 


Stellv. Vorsitzender Schwietert macht deutlich, dass durch die ehrenamtliche Tätigkeit in der Feuerwehr keine Nachteile für die Kameradinnen und Kameraden entstehen dürfen.