Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0

Nach eingehender Beratung beschließt der Ausschuss einstimmig (10 Ja-Stimmen):

 

Der Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans wird zur Kenntnis genommen. Es erfolgt zunächst eine weitere Beratung in den Fraktionen.


Samtgemeindebürgermeister Trütken macht deutlich, dass die Samtgemeinde Fürstenau nach dem Nds.BrandschG verpflichtet ist, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Der Feuerwehrbedarfsplan bildet hierfür eine wesentliche Grundlage. Er enthält umfassende Informationen hinsichtlich der Organisation, Aufstellung und Ausstattung der Feuerwehren und bietet sowohl für die Verwaltung als auch für die Politik umfassende und begründende Informationen für eine künftige Bedarfsplanung.  Bei entsprechender Planungssicherheit kann eine strategische Vorgehensweise zur optimalen Aufstellung und Schlagkraft der Feuerwehren erzielt werden. Er weist darauf hin, dass hierbei allerdings die finanziellen Ressourcen Berücksichtigung finden müssen. Herr Trütken bedankt sich bei allen Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehren in der Samtgemeinde Fürstenau für ihre Mitarbeit an den Vorarbeiten für den Feuerwehrbedarfsplan.

Herr Kreitz vom Büro Forplan Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, stellt anschließend den wesentlichen Inhalt des Entwurfs des Feuerwehrbedarfsplans vor. Der Inhalt seiner  Ausführungen ist der als Anlage beigefügten Präsentation zu entnehmen. Zum Fahrzeugkonzept des Feuerwehrbedarfsplans geht er zunächst auf die Vorteile eines Hubrettungsfahrzeuges ein, macht jedoch auch deutlich, dass eine Anschaffung  nach derzeitiger Gesetzeslage nicht zwingend erforderlich ist. Anschließend stellt er das Fahrzeugkonzept der einzelnen Ortsfeuerwehren vor.

Stellv. Vorsitzender Schwietert hält die Anschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges für sehr sinnvoll und stellt insofern eine gute Fahrzeugausstattung in Frage. Die Anschaffung sollte zeitnah und nicht erst bei der Aufstellung des nächsten Feuerwehbedarfsplanes, somit nach 5 Jahren, thematisiert werden.

Beigeordneter Spree bedankt sich für die Ausführungen. Er berichtet, dass der Feuerwehrbedarfsplan Verwaltung und Politik, insbesondere auch aufgrund des hieraus resultierenden hohen Finanzbedarfs für die Bereiche Gebäude und Fahrzeugbeschaffungen, in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen stellt.  Auch er sieht grundsätzlich die Notwendigkeit einer Drehleiter, jedoch unter Berücksichtigung der weiteren Erfordernisse nicht an erster Stelle. Er ist der Ansicht, dass das Samtgemeindekommando für  künftige Maßnahmen Prioritäten setzen sollte und  führt abschließend an, dass es Aufgabe der Politik ist, die gesamten Aufgabenbereiche der Samtgemeinde zu sehen und er nichts von realitätsfremden Versprechungen hält.

Auch Beigeordneter Wübbel ist der Ansicht, dass ein Hubrettungsfahrzeug die Schlagkraft der Feuerwehr erhöht. Die finanziellen Probleme bzw. Herausforderungen einer Anschaffung sollten zeitnah angegangen werden.                                                            Es sollte die weitere Beratung des Feuerwehrbedarfsplans in den Fraktionen erfolgen.

 

 

 

 

 

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