Sitzung: 05.12.2019 Ausschuss für Ordnung, Brandschutz und Kultur
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: FG 32/003/2019
Nach eingehender Beratung beschließt der
Ausschuss einstimmig (10 Ja-Stimmen):
Der Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans wird zur Kenntnis genommen. Es erfolgt zunächst eine weitere Beratung in den Fraktionen.
Samtgemeindebürgermeister
Trütken macht deutlich, dass die Samtgemeinde Fürstenau nach dem Nds.BrandschG
verpflichtet ist, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige
Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Der
Feuerwehrbedarfsplan bildet hierfür eine wesentliche Grundlage. Er enthält
umfassende Informationen hinsichtlich der Organisation, Aufstellung und
Ausstattung der Feuerwehren und bietet sowohl für die Verwaltung als auch für
die Politik umfassende und begründende Informationen für eine künftige
Bedarfsplanung. Bei entsprechender
Planungssicherheit kann eine strategische Vorgehensweise zur optimalen
Aufstellung und Schlagkraft der Feuerwehren erzielt werden. Er weist darauf
hin, dass hierbei allerdings die finanziellen Ressourcen Berücksichtigung
finden müssen. Herr Trütken bedankt sich bei allen Kameradinnen und Kameraden
der freiwilligen Feuerwehren in der Samtgemeinde Fürstenau für ihre Mitarbeit
an den Vorarbeiten für den Feuerwehrbedarfsplan.
Herr Kreitz
vom Büro Forplan Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand-
und Katastrophenschutz m.b.H., Bonn, stellt anschließend den wesentlichen
Inhalt des Entwurfs des Feuerwehrbedarfsplans vor. Der Inhalt seiner Ausführungen ist der als Anlage beigefügten
Präsentation zu entnehmen. Zum Fahrzeugkonzept des Feuerwehrbedarfsplans geht
er zunächst auf die Vorteile eines Hubrettungsfahrzeuges ein, macht jedoch auch
deutlich, dass eine Anschaffung nach
derzeitiger Gesetzeslage nicht zwingend erforderlich ist. Anschließend stellt
er das Fahrzeugkonzept der einzelnen Ortsfeuerwehren vor.
Stellv.
Vorsitzender Schwietert hält die Anschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges für
sehr sinnvoll und stellt insofern eine gute Fahrzeugausstattung in Frage. Die
Anschaffung sollte zeitnah und nicht erst bei der Aufstellung des nächsten
Feuerwehbedarfsplanes, somit nach 5 Jahren, thematisiert werden.
Beigeordneter
Spree bedankt sich für die Ausführungen. Er berichtet, dass der Feuerwehrbedarfsplan
Verwaltung und Politik, insbesondere auch aufgrund des hieraus resultierenden
hohen Finanzbedarfs für die Bereiche Gebäude und Fahrzeugbeschaffungen, in den
nächsten Jahren vor großen Herausforderungen stellt. Auch er sieht grundsätzlich die Notwendigkeit
einer Drehleiter, jedoch unter Berücksichtigung der weiteren Erfordernisse nicht
an erster Stelle. Er ist der Ansicht, dass das Samtgemeindekommando für künftige Maßnahmen Prioritäten setzen sollte
und führt abschließend an, dass es Aufgabe
der Politik ist, die gesamten Aufgabenbereiche der Samtgemeinde zu sehen und er
nichts von realitätsfremden Versprechungen hält.
Auch Beigeordneter
Wübbel ist der Ansicht, dass ein Hubrettungsfahrzeug die Schlagkraft der
Feuerwehr erhöht. Die finanziellen Probleme bzw. Herausforderungen einer
Anschaffung sollten zeitnah angegangen werden.
Es sollte die weitere Beratung des Feuerwehrbedarfsplans in den
Fraktionen erfolgen.
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