Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Das dem öffentlichen Verkehr gewidmete südliche Teilstück des Wirtschaftsweges Nr. 59, Gemarkung Hollenstede, Flur 29, Flurstück 24/2 (Bezeichnung nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens), in Größe von 478 qm, ist aufgrund der Tatsache, dass dieses Teilstück für die Erschließung der anliegenden landwirtschaftlichen Grundstücke nicht mehr benötigt wird, gem. § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes einzuziehen.

 


Der Straßen- und Wegeausschuss empfiehlt einstimmig (11 Ja-Stimmen):