Die im Entwurf beigefügte Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Samtgemeinde Fürstenau wird mit folgender Änderung beschlossen:
§ 17 (1) Satz 3 wird gestrichen und Satz 2 geändert in „Die Fragestunde wird von der/dem Ratsvorsitzenden geleitet (bis zu 30 Minuten).
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (28 Ja-Stimmen):