Die Vorsitzende stellt fest, dass die Ladung ordnungsgemäß erfolgt ist und der Stadtrat beschlussfähig ist. Die Tagesordnungspunkte Ö 7 und Ö 8 werden auf die Tagesordnung genommen. Die nachfolgenden Punkte verschieben sich entsprechend nach hinten. Die Mitglieder des Stadtrates haben keine Einwände.