Beigeordneter Oldenhage erkundigt sich nochmals nach den Eigentumsverhältnissen der Grundstücke am Fürstenauer Graben.

 

Von der Verwaltung wird dazu mitgeteilt, dass die Eigentumsverhältnisse im Rahmen der Maßnahme bereits erläutert wurden, im Verwaltungsausschuss aber nochmals dargelegt werden können.