Nach der Feststellung des Sitzverlustes von Ratsherrn Rudolf Lühn geht der freiwerdende Sitz im Samtgemeinderat auf Herrn Ernst Ehmke über.

 

Samtgemeindebürgermeister Trütken verpflichtet Ratsherrn Ehmke nach § 60 NKomVG förmlich per Handschlag, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Auf das Verlesen der Pflichten gem. §§ 40 bis 42 NKomVG (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot) kann verzichtet werden, da Ratsherr Ehmke bereits in der konstituierenden Sitzung des Stadtrates für diese Wahlperiode auf die ihm obliegenden Pflichten hingewiesen wurde.