Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

Entsprechend der hier dargestellten Maßnahmen, mit den Einschränkungen Ziegeleiweg, ist der Flurbereinigungsbehörde mitzuteilen, dass die Gesamtmaßnahmen seitens der Gemeinde mitfinanziert werden.


Im Rahmen der Flurbereinigung Restrup ist ein Wege- und Gewässerplan für sämtliche Baumaßnahmen mit der Eröffnung des Verfahrens festgelegt worden.

 

Maßnahmen am Theilweg, Ziegeleiweg, Hallweg wurden seinerzeit zurückgestellt, da die zugewiesenen Mittel nicht ausreichten und da sowohl am Theilweg als auch am Ziegeleiweg erhebliche Altlasten, die entsorgungstechnisch bei einer Überbauung entsorgt werden müssen, vorhanden sind.

 

In der Zwischenzeit wurde seitens der Flurbereinigungsbehörde mitgeteilt, dass die Mittel 2020/2021 für die noch offenen Maßnahmen zur Verfügung stehen. Die Gemeinde Bippen ist von der Flurbereinigungsbehörde gebeten worden, deutlich zu signalisieren, ob der ursprünglich vereinbarte Straßen- und Wegebau in der vorliegenden Form auch realisiert  und gemeindlich mit 30 % mitfinanziert werden soll. Hierzu hat es unterschiedliche Vorbesprechungen mit verschiedenen Beteiligten gegeben.

 

Eine Gesamtzusammenstellung der noch offenen Straßen und Wege -durch den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung erstellt- liegt vor.

 

Im Folgenden sind kurz die Maßnahmen hinsichtlich ihrer Umsetzung und Priorisierung zusammengefasst.

 

1)    Theilweg

Hier kommt nach Auffassung der Verwaltung ein Einbau von Spurbahnen nicht in Betracht, da aufgrund des Untergrundes immer wieder die Gefahr besteht, dass sich die Spurbahnblöcke leicht verschieben und mit den Bordmitteln einer Gemeindeverwaltung/eines Bauhofs kann an den veränderten Spurbahnen nichts gemacht werden.

 

Eine Schotterlösung kommt ebenfalls aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht, da eine Nutzung dieser Straße zwangsläufig sofort erhebliche, regelmäßige Unterhaltungsmaßnahmen mit sich bringen würde.

 

Aus Sicht der Verwaltung kommt hier ausschließlich die Lösung als Asphalttrasse in Betracht, da nur so eine langfristige Lösung sichergestellt ist.

 

2)    Hallweg

Hier ist ein Teilstück im Rahmen des Erstausbaus mit Anspritzasphalt gemacht worden, was sich im Nachhinein als keine vernünftige Lösung herausgestellt hat. Dieses Teilstück müsste neu in Vollasphalt gemacht werden.

Auch hier ist die Mitfinanzierung von 70 % aus Flurbereinigungsmitteln sichergestellt.

Hier sollte auch eine Lösung in Asphalt entwickelt werden.

 

3)    Teilstück vom Hallweg bis Keil

Hier war in den Planungen immer angedacht bis zum Grundstück Keil die bestehende Asphalttrasse zu verlängern. Die Kosten hierfür betragen etwa 26.000 Euro.

 

Im Rahmen der Flurbereinigung sind hier auch die Grenzen seinerzeit festgestellt worden. Über 20 bis 30 Jahre hinaus ist eigentlich der gemeindliche Weg mehr in das Ackerstück von Nyenhuis überführt worden und der auf Keil´s Seite liegende Bereich hat sich zur Grünzone entwickelt, die leider mit geparkten Autos ständig vollsteht.

 

Hier wird empfohlen, dies weiter in die Planung zu nehmen, in die Haushaltsberatungen 2020/2021 als Straßenunterhaltungsmaßnahmen aufzunehmen, also nicht investiv, und im Rahmen der Ausschreibung zu gucken, dass es eine Angebotserweiterung auf die Trasse geben kann, so dass die endgültigen Preise dann auch vorliegen können.

 

4)    Ziegeleiweg

Beim Ziegeleiweg treffen verschiedene Punkte aufeinander.

 

Im Rahmen der Flurbereinigung war es immer erstes und erklärtes Ziel die Trasse vom Mühlenweg bis zur Sunderhausstraße wieder so frei zu bekommen, dass die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Bippen, Feriengäste etc. diese alte Trasse wieder nutzen können. Im Rahmen der Besitzeinweisung im Rahmen der Flurbereinigung ist dies auch geschehen.

 

Es gibt Untersuchungen zu diesem Weg. Hier sind im vorderen Bereich sehr viele unterschiedliche Altlasten entdeckt worden, die primär daher stammen, dass in den letzten 50 Jahren die Anlieger den Weg insoweit hergerichtet haben, dass Dachpfannen, Bahnsteine und andere feste Körper eingebaut worden sind. Die Straßenbodengutachten haben ergeben, dass eine Überbauung nur mit einer vorherigen Entsorgung als sogenanntes Z 2- Material in Betracht kommt. Dies bedeutet erhebliche Mehrkosten, die eigentlich grundsätzlich in keinem Verhältnis stehen.

 

Der Wasserdurchlass ist in der Zukunft abgängig, da über viele, viele Jahrzehnte Bäume in den Durchlauf gewachsen waren, die in der Zwischenzeit gefällt wurden. Hier ist auf jeden Fall der Durchlass zu erneuern, da dies mit einer 70 %igen Förderung auch für die Gemeinde wirtschaftlich ist.

 

Das weitere, hintere Teilstück des Weges ist auf jeden Fall so herzurichten, dass die Grundstücke, auch das gemeindliche Grundstück, welches wir von Herrn Wolke im Rahmen der Flurbereinigung erworben haben, bewirtschaftungsfähig sind und auch die Zuwegung hierzu erforderlich ist.

 

Die endgültigen Planungen und Finanzierungen sollten daher mit der Flurbereinigungsbehörde detailliert abgestimmt werden, um die Bewirtschaftung der Grundstücke sicherzustellen, aber gleichzeitig auch sicherzustellen das der Weg kein regelmäßiger Weg für den Durchgangsverkehr wird, weil hier dann auch erhebliche Unterhaltungskosten auf die Gemeinde zukommen und es letztlich auch nicht sinnvoll ist, überall Autos langfahren zu lassen, da dies störend für die Tierwelt ist.

 

5)    Teilstück hinter Heidhaus in Restrup

Dieser Weg dient als Sackgasse ausschließlich der Erschließung zweier landwirtschaftlicher Flächen.

 

Im Rahmen des Gewässer- und Wegeplanes und auch im Rahmen der Planungen der Flurbereinigungsbehörde ist grundsätzlich festgelegt, auch diesen Weg in Schotter herzurichten, um die Erschließung zu verbessern.

 

Da die Kostenschätzungen für dieses etwa 60 m lange Teilstück sehr hoch waren, ist die Frage seitens des Amtes für regionale Landentwicklung nochmals zurückgestellt worden, um die Gesamtwirtschaftlichkeit zu prüfen und um festzustellen, wo die Kostenträger / Kostentreiber für diese Sanierung liegen. Sicherlich ist dabei ein Aspekt, dass diese Straße / Wegeerschließung nicht völlig altlastenfrei ist.

 

Insgesamt sollte auch gegenüber dem Gemeindeteil Restrup deutlich gemacht werden, dass diese Wegeerschließung seitens der politischen Gemeinde gewollt und erforderlich ist, jedoch bedarf es hier noch eine Abstimmung und Konkretisierung der Gesamtkosten hinsichtlich der Gesamtwirtschaftlichkeit.

 

Auch hier wird empfohlen, dem Amt mitzuteilen, dass der Weg Teil der Erschließungsplanungen bleiben muss. Ob und in welchem Umfang und wie saniert wird, muss im weiteren Prozess geklärt werden.


Der Rat beschließt einstimmig (11 Ja-Stimmen):