Entsprechend der hier dargestellten Maßnahmen, mit den Einschränkungen Ziegeleiweg, ist der Flurbereinigungsbehörde mitzuteilen, dass die Gesamtmaßnahmen seitens der Gemeinde mitfinanziert werden.
Im Rahmen der Flurbereinigung Restrup ist
ein Wege- und Gewässerplan für sämtliche Baumaßnahmen mit der Eröffnung des
Verfahrens festgelegt worden.
Maßnahmen am Theilweg, Ziegeleiweg, Hallweg
wurden seinerzeit zurückgestellt, da die zugewiesenen Mittel nicht ausreichten
und da sowohl am Theilweg als auch am Ziegeleiweg erhebliche Altlasten, die
entsorgungstechnisch bei einer Überbauung entsorgt werden müssen, vorhanden sind.
In der Zwischenzeit wurde seitens der
Flurbereinigungsbehörde mitgeteilt, dass die Mittel 2020/2021 für die noch
offenen Maßnahmen zur Verfügung stehen. Die Gemeinde Bippen ist von der
Flurbereinigungsbehörde gebeten worden, deutlich zu signalisieren, ob der
ursprünglich vereinbarte Straßen- und Wegebau in der vorliegenden Form auch
realisiert und gemeindlich mit 30 % mitfinanziert
werden soll. Hierzu hat es unterschiedliche Vorbesprechungen mit verschiedenen
Beteiligten gegeben.
Eine Gesamtzusammenstellung der noch offenen
Straßen und Wege -durch den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft
Flurbereinigung erstellt- liegt vor.
Im Folgenden sind kurz die Maßnahmen
hinsichtlich ihrer Umsetzung und Priorisierung zusammengefasst.
1) Theilweg
Hier kommt nach Auffassung der
Verwaltung ein Einbau von Spurbahnen nicht in Betracht, da aufgrund des
Untergrundes immer wieder die Gefahr besteht, dass sich die Spurbahnblöcke
leicht verschieben und mit den Bordmitteln einer Gemeindeverwaltung/eines
Bauhofs kann an den veränderten Spurbahnen nichts gemacht werden.
Eine Schotterlösung kommt
ebenfalls aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht, da eine Nutzung dieser
Straße zwangsläufig sofort erhebliche, regelmäßige Unterhaltungsmaßnahmen mit
sich bringen würde.
Aus Sicht der Verwaltung kommt
hier ausschließlich die Lösung als Asphalttrasse in Betracht, da nur so eine
langfristige Lösung sichergestellt ist.
2) Hallweg
Hier ist ein Teilstück im Rahmen
des Erstausbaus mit Anspritzasphalt gemacht worden, was sich im Nachhinein als
keine vernünftige Lösung herausgestellt hat. Dieses Teilstück müsste neu in
Vollasphalt gemacht werden.
Auch hier ist die
Mitfinanzierung von 70 % aus Flurbereinigungsmitteln sichergestellt.
Hier sollte auch eine Lösung in
Asphalt entwickelt werden.
3) Teilstück
vom Hallweg bis Keil
Hier war in den Planungen immer
angedacht bis zum Grundstück Keil die bestehende Asphalttrasse zu verlängern.
Die Kosten hierfür betragen etwa 26.000 Euro.
Im Rahmen der Flurbereinigung
sind hier auch die Grenzen seinerzeit festgestellt worden. Über 20 bis 30 Jahre
hinaus ist eigentlich der gemeindliche Weg mehr in das Ackerstück von Nyenhuis
überführt worden und der auf Keil´s Seite liegende Bereich hat sich zur
Grünzone entwickelt, die leider mit geparkten Autos ständig vollsteht.
Hier wird empfohlen, dies weiter
in die Planung zu nehmen, in die Haushaltsberatungen 2020/2021 als
Straßenunterhaltungsmaßnahmen aufzunehmen, also nicht investiv, und im Rahmen der
Ausschreibung zu gucken, dass es eine Angebotserweiterung auf die Trasse geben
kann, so dass die endgültigen Preise dann auch vorliegen können.
4) Ziegeleiweg
Beim Ziegeleiweg treffen
verschiedene Punkte aufeinander.
Im Rahmen der Flurbereinigung
war es immer erstes und erklärtes Ziel die Trasse vom Mühlenweg bis zur
Sunderhausstraße wieder so frei zu bekommen, dass die Bürgerinnen und Bürger
der Gemeinde Bippen, Feriengäste etc. diese alte Trasse wieder nutzen können.
Im Rahmen der Besitzeinweisung im Rahmen der Flurbereinigung ist dies auch
geschehen.
Es gibt Untersuchungen zu diesem
Weg. Hier sind im vorderen Bereich sehr viele unterschiedliche Altlasten
entdeckt worden, die primär daher stammen, dass in den letzten 50 Jahren die
Anlieger den Weg insoweit hergerichtet haben, dass Dachpfannen, Bahnsteine und
andere feste Körper eingebaut worden sind. Die Straßenbodengutachten haben
ergeben, dass eine Überbauung nur mit einer vorherigen Entsorgung als
sogenanntes Z 2- Material in Betracht kommt. Dies bedeutet erhebliche
Mehrkosten, die eigentlich grundsätzlich in keinem Verhältnis stehen.
Der Wasserdurchlass ist in der
Zukunft abgängig, da über viele, viele Jahrzehnte Bäume in den Durchlauf
gewachsen waren, die in der Zwischenzeit gefällt wurden. Hier ist auf jeden
Fall der Durchlass zu erneuern, da dies mit einer 70 %igen Förderung auch für
die Gemeinde wirtschaftlich ist.
Das weitere, hintere Teilstück
des Weges ist auf jeden Fall so herzurichten, dass die Grundstücke, auch das
gemeindliche Grundstück, welches wir von Herrn Wolke im Rahmen der
Flurbereinigung erworben haben, bewirtschaftungsfähig sind und auch die
Zuwegung hierzu erforderlich ist.
Die endgültigen Planungen und
Finanzierungen sollten daher mit der Flurbereinigungsbehörde detailliert
abgestimmt werden, um die Bewirtschaftung der Grundstücke sicherzustellen, aber
gleichzeitig auch sicherzustellen das der Weg kein regelmäßiger Weg für den
Durchgangsverkehr wird, weil hier dann auch erhebliche Unterhaltungskosten auf
die Gemeinde zukommen und es letztlich auch nicht sinnvoll ist, überall Autos
langfahren zu lassen, da dies störend für die Tierwelt ist.
5) Teilstück
hinter Heidhaus in Restrup
Dieser Weg dient als Sackgasse
ausschließlich der Erschließung zweier landwirtschaftlicher Flächen.
Im Rahmen des Gewässer- und
Wegeplanes und auch im Rahmen der Planungen der Flurbereinigungsbehörde ist
grundsätzlich festgelegt, auch diesen Weg in Schotter herzurichten, um die
Erschließung zu verbessern.
Da die Kostenschätzungen für
dieses etwa 60 m lange Teilstück sehr hoch waren, ist die Frage seitens
des Amtes für regionale Landentwicklung nochmals zurückgestellt worden, um die
Gesamtwirtschaftlichkeit zu prüfen und um festzustellen, wo die Kostenträger /
Kostentreiber für diese Sanierung liegen. Sicherlich ist dabei ein Aspekt, dass
diese Straße / Wegeerschließung nicht völlig altlastenfrei ist.
Insgesamt sollte auch gegenüber
dem Gemeindeteil Restrup deutlich gemacht werden, dass diese Wegeerschließung
seitens der politischen Gemeinde gewollt und erforderlich ist, jedoch bedarf es
hier noch eine Abstimmung und Konkretisierung der Gesamtkosten hinsichtlich der
Gesamtwirtschaftlichkeit.
Auch hier wird empfohlen, dem
Amt mitzuteilen, dass der Weg Teil der Erschließungsplanungen bleiben muss. Ob
und in welchem Umfang und wie saniert wird, muss im weiteren Prozess geklärt
werden.
Der Rat beschließt einstimmig (11 Ja-Stimmen):