Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

  1. Für den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 33 „Windpark Swatte Poele“ ist eine 1. Änderung des Bebauungsplans aufzustellen.
  2. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch zeitgleich durchzuführen.

 


Der Rat der Gemeinde Bippen hat die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans am 25.10.2016 beschlossen.

 

Die Baumaßnahmen zur Erschließung des Windparks Swatte Poele sind bereits durch den Vorhabenträger erfolgt. Im vorhabenbezogenen B-Plan und in der weiteren BImSch-Genehmigung erfolgte ausschließlich eine Betrachtung und Erschließung für die Anlage entsprechend der Planung des Herstellers Senvion.

 

Zwischenzeitlich befindet sich der Hersteller im Insolvenzverfahren, so dass zur Realisierung des Windparks sowohl die BImSch-Genehmigung angepasst werden muss, als auch der Bebauungsplan verändert werden muss, da hier andere Anlagetypen aufgestellt werden sollen.

 

In der Grundstruktur - hinsichtlich Standort, Höhe, Schall, Befeuerung - sollen die Anlagen gleich bis ähnlich sein, jedoch sind die derzeit vom Vorhabenträger geplanten Anlagen nicht deckungsgleich.

Es ist eine Anlage der Firma Enercon E126 EP 3 und vier Anlagen des Herstellers Enercon E138 EP 3 E2 Teil des Planungsprozesses.

 

Da hier ein Eingriff in die Bauleitplanung erfolgt, hier Veränderungen notwendig sind, hat ein zweistufiges Planverfahren als 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 33 zu erfolgen. Das Planungsbüro IPW wurde vom Vorhabenträger bereits mit der Bauleitplanung in dem zweistufigen Verfahren beauftragt.

 

Herr Imke betont noch einmal, dass die Standorte der Anlagen NICHT geändert werden.


Der Rat beschließt einstimmig (11 Ja-Stimmen):