Die I. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Bippen vom 21.12.2016 wird beschlossen.
Seit der zum 01.02.2017 in Kraft getretenen
Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Bippen ist die Bemessungsgrundlage bei
der Spielgerätesteuer (Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten) das monatliche
Einspielergebnis des jeweiligen Spielgerätes. Der Steuersatz bei diesen
Spielgeräten wurde auf 15 % des Einspielergebnisses festgesetzt.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den
Steuersatz bei den Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten auf 20 % des
Einspielergebnisses zu erhöhen.
In dem vorliegenden Entwurf der I.
Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Bippen vom
21.12.2016 sind die v. g. Änderungen berücksichtigt.
Der Rat beschließt einstimmig (11 Ja-Stimmen):