Ratsherr Vorderstraße teilt mit, dass es nicht angenehm ist, zwischen zwei Windparks zu wohnen und erkundigt sich danach, wie eine bedrängende Wirkung von Windenergieanlagen ermittelt wird. Herr Desmarowitz erklärt, dass bei einem Abstand von mehr als 3facher Anlagenhöhe pauschal angenommen wird, dass keine bedrängende Wirkung vorliegt. Wenn der Abstand geringer ist, ist durch einen Gutachter zu prüfen, ob eine bedrängende Wirkung vorliegt. Der Gutachter hat dies jeweils aus Sicht der betroffenen Häuser zu beurteilen.