1.    Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 19 „Sondergebiet IGS“, 5. Änderung einschließlich Begründung, Umweltplanerischer Fachbeitrag und Schalltechnische Untersuchung wird unter Berücksichtigung des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.

 

 


Herr Desmarowitz erläutert den Bebauungsplanentwurf und stellt die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vor und erörtert diese.

 

Ratsfrau Funke bemängelt, dass für die Schüler Parkflächen eingeplant werden, obwohl gewünscht ist, dass diese überwiegend mit Bussen zur Schule kommen. Ratsherr Thale merkt an, dass es etliche Schüler gibt, die aus Orten kommen, zu denen es keine geeignete Busanbindung zur IGS gibt.

 

Ratsfrau Funke äußert ihr Unverständnis darüber, dass vor der Beschlussfassung über den Bebauungsplan bereits Bäume gefällt wurden. Samtgemeindeverwaltungsrätin Kolosser erklärt, dass die Bäume bereits gefällt wurden, da die Samtgemeinde Fürstenau die Ausbauplanung bereits beschlossen hat.


Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss einstimmig (11 Ja-Stimmen):