Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 13

Der Rat beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen):

 

Die Gemeinde Berge erklärt ihr Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB). Wie bereits in der Stellungnahme zur Voranfrage aus dem Jahr 2018 mitgeteilt, steht die Gemeinde Berge dem geplanten Vorhaben weiterhin positiv gegenüber, weist aber auf das angrenzende und ausgewiesene Biotop gem. § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) hin.

 

Ebenso sollte sichergestellt werden, dass die verkehrliche Erschließung nur über die K 124 „Berger Straße“ und dem bereits vorhandenen Zufahrtsweg und nicht über die „Sandhofstraße“ (Gemeindestraße) erfolgt. Dies gilt sowohl für die An- und Abfahrt der Transportfahrzeuge sowie der notwendigen Fahrzeuge/Maschinen, die für den Abbau benötigt werden.

 

Ferner sollte geprüft werden, ob geeignete Maßnahmen gegen eine durch den Abbau auftretende Straßenverschmutzung auf der Kreisstraße (z.B. durch eine Waschanlage) anzuordnen sind. Eine regelmäßige Begutachtung der Straßenränder/Wegerandstreifen und eine damit verbundene Ausbesserung erscheint hier ebenso sinnvoll.


In der Sitzung vom 18.04.18 hat der Rat eine Stellungnahme zur Voranfrage der Firma Struckmann und Sohn GmbH & Co. KG zum Bodenabbau in der Gemeinde Berge (Gemarkung Grafeld) abgegeben. Es wurde damals beschlossen, dass die Gemeinde Berge dem geplanten Vorhaben insgesamt positiv gegenüber steht, aber auf das angrenzende und ausgewiesene Biotop gem. § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) hinweist.

 

Ebenso sollte sichergestellt werden, dass die verkehrliche Erschließung nur über die K 124 „Berger Straße“ und dem bereits vorhandenen Zufahrtsweg und nicht über die „Sandhofstraße“ (Gemeindestraße) erfolgt. Dies gilt sowohl für die An- und Abfahrt der Transportfahrzeuge sowie der notwendigen Fahrzeuge/Maschinen, die für den Abbau benötigt werden. Ferner sollte die Genehmigungsbehörde prüfen, ob geeignete Maßnahmen gegen eine durch den Abbau auftretende Straßenverschmutzung auf den Kreisstraßen (z.B. durch eine Waschanlage) anzuordnen sind. Eine regelmäßige Kontrolle der Wegerandstreifen erscheint hier ebenso sinnvoll.

 

Die Firma Struckmann und Sohn GmbH & Co. KG hat nunmehr auf Grundlage der Ergebnisse der in 2018 eingereichten Voranfrage den Antrag auf Erweiterung des Abbaugeländes in der Gemeinde Berge (Gemarkung Grafeld, Flur 5 auf den Flurstücken 15 tlw. und 17) auf Erweiterung des Abbaugeländes im Waldbereich zwischen der „Sandhofstraße“ und dem „Haskenbergweg“ im Gemeindeteil Grafeld an den Landkreis Osnabrück gestellt, der die Gemeinde Berge mit Schreiben vom 25.03.19 (hier eingegangen am 09.04.19) um entsprechende Stellungnahme innerhalb eines Monats gebeten hat. Nach Rücksprache mit Frau Imhorst (Landkreis Osnabrück) konnte einer Fristverlängerung bis zum 17.05.19 vereinbart werden, da der Gemeinderat in der Sitzung am 08.05.19 über den Antrag beraten und eine Stellungnahme dazu abgeben wird, so Bürgermeister Brandt.

 

Die Firma Struckmann beabsichtigt den Bodenabbau in südlicher Richtung der bestehenden Abbaustätte auszudehnen. Zur Begründung ist angeführt, dass die vorhandene Grube Grafeld seit 1978 durch die Firma Struckmann betrieben wird. Der östliche Teil der Grube mit der Genehmigung von 1978 ist bereits rekultiviert und abgeschlossen. Ein Antrag auf eine Erweiterung der Grube in westlicher Richtung als Trockenabbau wurde im Jahr 2005 gestellt und genehmigt. Das Sandvorkommen wurde weitestgehend ausgebeutet. Die Firma Struckmann und Sohn GmbH & Co. KG beabsichtigt nunmehr die Abbaufläche des Trockenabbaus für folgende Flurstücke vorzunehmen:

 

-       Gemarkung Grafeld, Flur 5, Flurstück 15

-       Gemarkung Grafeld, Flur 5, Flurstück 17

 

Die Nettoabbaufläche, d.h. die Flächen in denen ein weiterer Trockenabbau erfolgen soll, umfasst rund 4,5 ha, die Gesamtbruttofläche (incl. Schutzstreifen, Lagerung etc.) 5,5 ha, wobei der eigentliche Abbau auf Flurstück 17 erfolgt und das Flurstück 15 im Wesentlichen nur als Zuwegung dient. In den Antragsunterlagen wird ausgeführt, dass die Zuwegung über die K 124 „Berger Straße“, den Zufahrtsweg und das bisherige Grubengelände erfolgen soll.

 

Bürgermeister Brandt gibt Erläuterungen anhand des landschaftspflegerischen Begleitplanes sowie der Umsetzungsmaßnahmen zur Renaturierung.