Der Rat
beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen):
Die Gemeinde Berge erklärt ihr Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB). Wie bereits in der Stellungnahme zur
Voranfrage aus dem Jahr 2018 mitgeteilt, steht die Gemeinde Berge dem geplanten
Vorhaben weiterhin positiv gegenüber, weist aber auf das angrenzende und
ausgewiesene Biotop gem. § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) hin.
Ebenso sollte sichergestellt werden, dass die verkehrliche Erschließung
nur über die K 124 „Berger Straße“ und dem bereits vorhandenen Zufahrtsweg und
nicht über die „Sandhofstraße“ (Gemeindestraße) erfolgt. Dies gilt sowohl für
die An- und Abfahrt der Transportfahrzeuge sowie der notwendigen
Fahrzeuge/Maschinen, die für den Abbau benötigt werden.
Ferner sollte geprüft werden, ob geeignete Maßnahmen gegen eine durch den Abbau auftretende Straßenverschmutzung auf der Kreisstraße (z.B. durch eine Waschanlage) anzuordnen sind. Eine regelmäßige Begutachtung der Straßenränder/Wegerandstreifen und eine damit verbundene Ausbesserung erscheint hier ebenso sinnvoll.
In der Sitzung vom 18.04.18 hat der Rat eine Stellungnahme zur
Voranfrage der Firma Struckmann und Sohn GmbH & Co. KG zum Bodenabbau in
der Gemeinde Berge (Gemarkung Grafeld) abgegeben. Es wurde damals beschlossen,
dass die Gemeinde Berge dem geplanten Vorhaben insgesamt positiv gegenüber
steht, aber auf das angrenzende und ausgewiesene Biotop gem. § 30
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) hinweist.
Ebenso sollte sichergestellt werden, dass die verkehrliche Erschließung
nur über die K 124 „Berger Straße“ und dem bereits vorhandenen Zufahrtsweg und
nicht über die „Sandhofstraße“ (Gemeindestraße) erfolgt. Dies gilt sowohl für
die An- und Abfahrt der Transportfahrzeuge sowie der notwendigen
Fahrzeuge/Maschinen, die für den Abbau benötigt werden. Ferner sollte die
Genehmigungsbehörde prüfen, ob geeignete Maßnahmen gegen eine durch den Abbau
auftretende Straßenverschmutzung auf den Kreisstraßen (z.B. durch eine
Waschanlage) anzuordnen sind. Eine regelmäßige Kontrolle der Wegerandstreifen
erscheint hier ebenso sinnvoll.
Die Firma Struckmann und Sohn GmbH & Co.
KG hat nunmehr auf Grundlage der Ergebnisse der in 2018 eingereichten Voranfrage
den Antrag auf Erweiterung des Abbaugeländes in der Gemeinde Berge (Gemarkung
Grafeld, Flur 5 auf den Flurstücken 15 tlw. und 17) auf Erweiterung des
Abbaugeländes im Waldbereich zwischen der „Sandhofstraße“ und dem
„Haskenbergweg“ im Gemeindeteil Grafeld an den Landkreis Osnabrück gestellt,
der die Gemeinde Berge mit Schreiben vom 25.03.19 (hier eingegangen am
09.04.19) um entsprechende Stellungnahme innerhalb eines Monats gebeten hat.
Nach Rücksprache mit Frau Imhorst (Landkreis Osnabrück) konnte einer
Fristverlängerung bis zum 17.05.19 vereinbart werden, da der Gemeinderat in der
Sitzung am 08.05.19 über den Antrag beraten und eine Stellungnahme dazu abgeben
wird, so Bürgermeister Brandt.
Die Firma Struckmann beabsichtigt den Bodenabbau in
südlicher Richtung der bestehenden Abbaustätte auszudehnen. Zur Begründung ist angeführt, dass die
vorhandene Grube Grafeld seit 1978 durch die Firma Struckmann betrieben wird.
Der östliche Teil der Grube mit der Genehmigung von 1978 ist bereits rekultiviert
und abgeschlossen. Ein Antrag auf eine Erweiterung der Grube in westlicher
Richtung als Trockenabbau wurde im Jahr 2005 gestellt und genehmigt. Das
Sandvorkommen wurde weitestgehend ausgebeutet. Die Firma Struckmann und Sohn
GmbH & Co. KG beabsichtigt nunmehr die Abbaufläche des Trockenabbaus für
folgende Flurstücke vorzunehmen:
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Gemarkung
Grafeld, Flur 5, Flurstück 15
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Gemarkung
Grafeld, Flur 5, Flurstück 17
Die Nettoabbaufläche, d.h. die Flächen in
denen ein weiterer Trockenabbau erfolgen soll, umfasst rund 4,5 ha, die
Gesamtbruttofläche (incl. Schutzstreifen, Lagerung etc.) 5,5 ha, wobei der
eigentliche Abbau auf Flurstück 17 erfolgt und das Flurstück 15 im Wesentlichen
nur als Zuwegung dient. In den Antragsunterlagen wird ausgeführt, dass die
Zuwegung über die K 124 „Berger Straße“, den Zufahrtsweg und das bisherige
Grubengelände erfolgen soll.
Bürgermeister
Brandt gibt Erläuterungen anhand des landschaftspflegerischen Begleitplanes
sowie der Umsetzungsmaßnahmen zur Renaturierung.