Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 13

Der Rat beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen):

 

Nach § 58 Absatz 2 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erhalten die neuen Erschließungsanlagen (Straßen) im

 

Baugebiet „Lingener Straße“ den Namen „Auf dem Rohde“

 

und

 

im Baugebiet „Asterfeld II“ den Namen „Im Asterfeld“.

 

Die Aufteilung der Hausnummern soll nach dem „Pariser System“ erfolgen.

 


Die Erschließung des Baugebietes „Lingener Straße“ (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet Lingener Straße“) wird voraussichtlich im Juni abgeschlossen werden. Bereits Mitte April 2019 hat ebenso die Erschließung des Baugebietes „Asterfeld II“ (4. Änderung des Bebauungsplanes „Asterfeld II“) begonnen. Derzeit sind im Baugebiet „Lingener Straße“ von den 17 Baugrundstücken bereits 12 Baugrundstücke reserviert. Im Bereich „Asterfeld II“ sind alle 7 gemeindeeigenen Grundstücke bereits reserviert.

 

Es ist zu erwarten, dass in absehbarer Zeit die ersten Bauanträge gestellt werden. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die in dem Lageplan ersichtlichen Erschließungsanlagen (rote Markierung) der Baugebiete „Lingener Straße“ und „Asterfeld II“ mit Straßenbezeichnungen zu versehen.

 

Im Rahmen der Planungen sind die Interessenten der jeweiligen Grundstücke am 03.04.19 per E-Mail gebeten worden, sachgerechte Vorschläge für die Namensgebung der neuen Straßen bis zum 18.04.19 einzureichen, wovon rege Gebrauch gemacht wurde.

 

Baugebiet „Lingener Straße“:

 

  • Im Kampe
  • Im Kämpe
  • Kleiner Tempelskamp
  • Auf dem Rohde (Name laut GIS-Kartierung)
  • Am Resau (Name laut GIS-Kartierung)
  • Lütje Kämpe
  • Zum alten Sägewerk
  • Am Hufeisen
  • Am Berg
  • Neue Straße
  • Am Hang
  • Beethoven- / Mozart- / Goethestraße
  • Tempelsberg / Tempelsring
  • Im Sonnenwinkel / Im Sonneneck
  • Mühlenring / Königseck
  • Hufeisenweg / Westerberg
  • Auf dem Holzweg
  • Holzweg
  • Im Frühlingsfeld

 

Baugebiet „Asterfeld II“:

 

  • Am Bolzplatz
  • Auf dem Bolzplatz
  • Auf dem Bolzen
  • Alter Bolzplatz
  • Bolzplatz
  • Im Busch
  • Zum alten Sportplatz
  • Zum alten Bolzplatz

 

Nach § 58 Absatz II Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist der Rat ausschließlich für die Benennung von Straßen und Plätzen zuständig. Es handelt sich bei der Benennung um eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinde, wobei die Zielsetzung der Beteiligung war, dass ein „ortsbezogener“ Name gefunden werden sollte.

 

Die Mitglieder des Rates sind sich einig, dass bei der Straßennamenfindung die historische Herleitung (Name laut GIS-Kartierung) genutzt werden sollte. Daher werden folgende Straßennamensbezeichnungen vorgeschlagen:

 

-       Baugebiet „Lingener Straße“ den Namen „Auf dem Rohde“

 

-       Baugebiet „Asterfeld II“ den Namen „Im Asterfeld“

 

Die Aufteilung der Hausnummern soll nach dem „Pariser System“ erfolgen, so Bürgermeister Brandt.