Ratsherr Gans erkundigt sich nach dem Sachstand Torhaus und dem altes Rathaus.

Stadtdirektor Trütken sagt, dass es für das Torhaus mehrere Interessenten gäbe und über den Zuschlag noch diskutiert werden müsse. Für das alte Rathaus werde ein Sanierungs-und Brandschutzkonzept erstellt. Herr Stein bemerkt, dass noch immer keine Auflistung der verschiedenen Arbeitskreise erstellt wurde.

Stadtdirektor Trütken führt die Pflichtbelehrung (§ 43 NKomVG) und Verpflichtung (§ 60 NKomVG) des hinzugewählten Mitgliedes Johannes Fritze durch und verpflichtet ihn per Handschlag.