Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

a)  Die Haushaltssatzung der Gemeinde Bippen für das Haushaltsjahr 2019 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                            2.610.300 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                                2.526.700 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                                 0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                                    0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                                     83.600 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf               2.397.800 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf              2.251.500 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                     401.700 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                    469.700 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                   68.000 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                  12.100 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                                134.200 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                      2.867.500 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                     2.733.300 €

 

                                                                                                                                       

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 68.000 € festsetzt,

 

 

in § 3

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 250.000 € festsetzt,

 

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 600.000 € festsetzt,

 

 

 

 

in § 5

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festsetzt:

 

1.    Grundsteuer

 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)         360 v.H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                   360 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                     360 v.H.

 

 

in § 6

über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG als unerheblich gelten lässt, wenn sie 10.000 € nicht übersteigen,

 

in § 7

die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung gem. § 12 Abs. 1 KomHKVO auf 200.000 € festlegt,

 

         

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

 

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Gemeinde Bippen für die Haushaltsjahre 2018 bis 2022 wird beschlossen.


Den Ratsmitgliedern liegt der Haushaltsplanentwurf 2019 (Stand März 2019) vor.

 

Bürgermeister Tolsdorf erläutert den Entwurf des Haushaltsplanes 2019.


Der Rat beschließt einstimmig (10 Ja-Stimmen):