Sitzung: 03.04.2019 Gemeinderat Bippen
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Die Gemeinde Bippen stimmt dem Sandabbau durch die
Firma Heese zu. Die Wegeführung ist mit Freiherr von Schorlemer und Firma Heese
abzustimmen. Ein Ersatzweg muss geschaffen werden.
Der Höner
Weg ist von seiner Lage her integraler Bestandteil des Sandabbaugebietes
Lonnerbecke. Links- und rechtsseitig des gemeindlichen Weges erfolgt bereits
jetzt der Sandabbau in der vorliegenden genehmigten Form.
Bereits im
Rahmen der Planungen zur Regelung des Sandabbaus im Bereich Lonnerbecke hatte
die Gemeinde mitgeteilt, grundsätzlich auch den Sand des Höner Weges mit in den
Abbau einzubringen. Gemeindlich wäre es egal – so die seinerzeitigen
Vorplanungen – ob und inwieweit auf dem Boden des Abbaugebietes die Straße
vorbeigeführt wird.
Im Rahmen
des Genehmigungsverfahrens und der mit der Genehmigung verbunden Auflagen ist
jedoch festgehalten worden, dass der Sandabbau genehmigt wird, aber nach Abbau
des Sandes der Weg wieder in seiner alten Topologie seitens der
Abbauberechtigten hergestellt wird. Dies ist in der Regel Boden aus anderen
baulichen Maßnahmen, der jedoch prinzipiell schadstofffrei ist.
Nunmehr soll
der Sandabbau der letzten Stufe vor Ort erfolgen und die Firma Heese aus
Andervenne hat im Rahmen eines Vorgesprächs deutlich gemacht, Interesse am
Sandabbau zu haben. Im Rahmen eines solchen Szenarios wird sich die Firma Heese
verpflichten, den Sandabbau durchzuführen, die verkehrsrechtliche Erschließung
des Bereichs während der Abbauphase auf umliegende Wege zu verlagern und den
Weg nach Abbau hundertprozentig in seiner jetzigen topologischen Lage wieder
herzustellen.
Vor diesem
Hintergrund spricht gemeindlich nichts dafür, dies nicht zu gestatten. Vielmehr
würde ein Sandabbau auch sicherstellen, dass eine wirtschaftliche Lösung für
die Teilseitenflächen gesichert wird, es würde des Weiteren eine ökologisch,
fach- und sachgerechte Abschrägung erfolgen und die Abbaufirma hat verbindlich
sicherzustellen, dass alles nach dem Abbau wieder ordnungsgemäß hergestellt
wird. Die Gemeinde Bippen wird an dem Verkauf entsprechend partizipieren
können, so dass hier neben einer gestalterisch vernünftigen Lösung auch eine
wirtschaftlich sachgerechte Nutzung erfolgen wird und kann.
Der Rat beschließt einstimmig
(10 Ja-Stimmen):