Sitzung: 03.04.2019 Gemeinderat Bippen
Sehr geehrte Ratskolleginnen und Ratskollegen,
Vertreterin der Presse, verehrte Bürgerinnen und Bürger,
hiermit möchte ich zur heutigen Ratssitzung über einige Punkte
berichten, die in der letzten Zeit Gegenstand von Entscheidungsprozessen
gemeindlicher Art waren.
- Mit dem Neujahrsemfang 2019 wurde das
Jahr „politisch eingeläutet“. Wie auch in den vergangenen Jahren wurde ein
Zylinder in die Runde gereicht mit der Bitte an die Beteiligten, einen
kleinen Obolus für die Jugendfeuerwehr zur Verfügung zu stellen. Die
Sammlung schloss mit einem Gesamtbetrag von 648 Euro für die
Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Bippen.
- Ahnenforschung / Geschichte des
Kirchspiels
Unter der Federführung des Heimatvereins hat
sich ein Arbeitskreis institutionalisiert, der sich mit der Geschichte, den
Höfen und Familien in der Gemeinde Bippen / im Kirchspiel beschäftigt. Ziel
ist es, auf der Basis der zu erstellenden Dokumente und Informationen, ein
interessantes Buch herauszubringen. Hier engagiert sich der Heimatverein,
Wilfried Holthaus aus Vechtel und Frau Ackmann aus Osnabrück, die sich seit
vielen Jahren um Ahnenforschung in Bippen bemüht.
- Die Sitzbank in Klein Bokern am
Spartelsberg ist abgängig.
Bereits vor einiger Zeit war entschieden
worden, dass diese erneuert werden soll. In der Zwischenzeit ist eine neue
Eichenbank angeschafft worden, diese wird noch geölt und anschließend in Klein
Bokern am Spartelsberg, Einfahrt Nordemann-Brands, aufgebaut. Eine weitere Bank
ähnlicher Art hat der Heimatverein angeschafft, die vor dem Heimathaus
aufgestellt werden soll.
- Für alle sichtbar erfolgt derzeit die
Grundstücks- und Straßenvermessung für das Baugebiet Bippen-Nord West I.
Im Mai wird der Straßenbau und Kanalbau konkret beginnen und nach den
Sommerferien zum Herbst abgeschlossen sein. Viele schöne, attraktive
Grundstücke wird die Gemeinde hier zur Verfügung stellen. Die
Gesamtvermarktung des Ensembles erfolgt durch die Kreissparkasse
Bersenbrück.
- Für das Gesamtensemble des neuen
Baugebiets entsteht auch ein sehr großes Regenrückhaltebecken, welches
sich gestalterisch optimal in das zu bebauende Ensemble integriert.
- Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau hat
sich in seiner letzten Sitzung auch mit einem Antrag der Gemeinde Berge
zur Senkung der Samtgemeindeumlage befasst. Innerhalb der Samtgemeinde
bestand grundsätzliche Einigkeit dahingehend, dass es zu Entlastungen der
Mitgliedsgemeinden, vor dem Hintergrund zusätzlicher Belastungen der Mitgliedsgemeinden,
kommen muss. Daher hat der Samtgemeinderat entschieden, bis Ende September
diesen Jahres über einen Entlastungsmodus / einer Entlastungsauszahlung
für Investitionen, im Rahmen eines abgestimmten Konzepts eine Lösung
vorzulegen.
- Die Gemeinde Bippen hat gegenüber der
Kreissparkasse innerörtlich mit dem Bau einer Shelter-Hütte eine
gemütliche Sitzgelegenheit für Bürgerinnen und Bürger und Feriengäste
geschaffen. Diese wird bereits jetzt gut angenommen.
- Es zeigt sich in der letzten Zeit immer
wieder, dass einzelne Jugendliche bzw. junge Menschen sich durch
Sachbeschädigung innerhalb der Gemeinde besonders hervortun. Dies sind
einzelne Straftatbestände.
So hat es Schmierereien am K+K Markt
gegeben, unterhalb der Eisenbahnunterführung an der Glockenkuhle haben
ebenfalls Schmierfinken die Unterführung entstellt und in der letzten Woche
haben vermutlich angetrunkene junge Menschen, die zuerst am Pavillon waren, einen
weiteren Zug durch die Gemeinde rund um die Kirche gemacht, dort Flaschen
hingeworfen, Utensilien verstreut und insbesondere vom Ehrenmal der gefallenen
Soldaten des Ersten Weltkrieges die Messingplatte mit Gewalt entfernt. Diese 25
Kilo Platte lag in mittelbarer Nähe des Tatorts, auch hierzu ist die Polizei
eingeschaltet worden.
Sich an dem Ehrenmal derart zu vergehen,
finde ich in besonderer Weise schäbig. Hier wird auch immer wieder um Mithilfe
gebeten.
Diese Straftat ergab sich in der Nacht vom
26. auf den 27. März.
- Ich möchte an dieser Stelle auf die
Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern hinsichtlich der
Lärmbelästigung durch die Windkraftanlagen hinweisen.
Es sind hier Beschwerden hinsichtlich der
Lärmbelästigung durch die Windparks eingegangen. Sämtliche Meldungen wurden
von hier an die Genehmigungsbehörde, den Landkreis Osnabrück, weitergegeben.
Der Landkreis ist für die BimSch-Genehmigung
zuständig.
Der Landkreis teilt der Gemeinde Bippen im
Ergebnis folgendes mit:
Bereits aufgrund der immissionsrechtlichen
Genehmigungen von sechs Windanlagen im Gebiet von Ohrtermersch, ist die zu
erwartende Schallimmission um genau den Anteil weniger Anlagen auch geringer.
Der in Nr. 6 der TA-Lärm festgesetzte Richtwert von 45 dB (A) im Außenbereich,
wird laut dem Schallgutachten an allen Wohnhäusern eingehalten oder
unterschritten.
Eine Überschreitung des Richtwertes ist auch
in der Zukunft nicht zu erwarten. Sofern eine Genehmigung auf Grundlage eines
solchen Gutachtens beruht, besteht, gemäß Nr. 3.4.1.5 des Windenergieerlasses,
eine gesetzliche Verpflichtung einer zusätzlichen Messung durch den Landkreis
grundsätzlich nicht.
Der Landkreis teilt jedoch mit, dass im
Herbst ein Schallgutachten im Betrieb erstellt wird. Für die Erstellung eines
Gutachtens sind Jahreszeiten, Witterungsverhältnisse, Außentemperatur zu
berücksichtigen.
Des Weiteren greifen bereits ab 01.04.2019
die Nebenbestimmungen. Nebenbestimmung Nr. 19 des Genehmigungsbescheides in
dem festgesetzt ist, dass Abschaltbedingungen zum Schutz von Fledermäusen
bestehen. Das heißt, dass die WEA im Zeitraum von zwei Stunden vor
Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang dann abgeschaltet werden müssen, wenn bei
trockenen Bedingungen eine Windgeschwindigkeit unter bestimmten
Außentemperaturbedingungen besteht.
Des Weiteren teilt der Landkreis mit, dass
die Betreiber angezeigt haben, dass zusätzlich seitens der Betreiber so
genannte Serrations an die Flügel gebaut werden sollen, um so im Sinne eine
Prophylaxe zu erreichen. Nach Anbau der Serrations beabsichtigt der Landkreis
mit Ablauf der Vegetationsperiode ein umfassendes Schallgutachten im Sinne der
Überprüfung der Richtwerte der vorliegenden Gutachten durchzuführen.
Gemeindlich werden wir dem weiter nachhalten
und hier auch eingehende Beschwerden an den Landkreis Osnabrück, Fachdienst
Planen und Bauen, der für die immissionsrechtliche Genehmigung zuständig ist,
weiterleiten. Von daher können die Bürgerinnen und Bürger davon ausgehen, dass
hier eingehende Beschwerden so an den Landkreis weitergeleitet werden und ich
in der Rolle des Bürgermeisters auch persönlich im Gespräch vorstellig bin.
Auch wenn für den Einen oder die Andere dies
im Ergebnis unbefriedigend ist, so sind hier auch auf der einen Seite die
Grenzen gemeindlichen Handelns gegeben und wir werden von hier alle
Beschwerden, die eingehen, weiterleiten oder im Teil sammeln um
weiterzuleiten, verbunden in der Erwartung, dass der Landkreis Osnabrück auch
ein entsprechendes umfassendes Gutachten im Herbst erstellen lässt, welches
die vorliegenden Gutachten verifizieren oder falsifizieren wird.