Sehr geehrte Ratskolleginnen und Ratskollegen,

Vertreterin der Presse, verehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

hiermit möchte ich zur heutigen Ratssitzung über einige Punkte berichten, die in der letzten Zeit Gegenstand von Entscheidungsprozessen gemeindlicher Art waren.

 

  1. Mit dem Neujahrsemfang 2019 wurde das Jahr „politisch eingeläutet“. Wie auch in den vergangenen Jahren wurde ein Zylinder in die Runde gereicht mit der Bitte an die Beteiligten, einen kleinen Obolus für die Jugendfeuerwehr zur Verfügung zu stellen. Die Sammlung schloss mit einem Gesamtbetrag von 648 Euro für die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Bippen.

 

  1. Ahnenforschung / Geschichte des Kirchspiels

Unter der Federführung des Heimatvereins hat sich ein Arbeitskreis institutio­nalisiert, der sich mit der Geschichte, den Höfen und Familien in der Ge­meinde Bippen / im Kirchspiel beschäftigt. Ziel ist es, auf der Basis der zu er­stellenden Dokumente und Informationen, ein interessantes Buch herauszu­bringen. Hier engagiert sich der Heimatverein, Wilfried Holthaus aus Vechtel und Frau Ackmann aus Osnabrück, die sich seit vielen Jahren um Ahnenfor­schung in Bippen bemüht.

 

  1. Die Sitzbank in Klein Bokern am Spartelsberg ist abgängig.

Bereits vor einiger Zeit war entschieden worden, dass diese erneuert werden soll. In der Zwischenzeit ist eine neue Eichenbank angeschafft worden, diese wird noch geölt und anschließend in Klein Bokern am Spartelsberg, Einfahrt Nordemann-Brands, aufgebaut. Eine weitere Bank ähnlicher Art hat der Hei­matverein angeschafft, die vor dem Heimathaus aufgestellt werden soll.

 

  1. Für alle sichtbar erfolgt derzeit die Grundstücks- und Straßenvermessung für das Baugebiet Bippen-Nord West I. Im Mai wird der Straßenbau und Kanalbau konkret beginnen und nach den Sommerferien zum Herbst abgeschlossen sein. Viele schöne, attraktive Grundstücke wird die Gemeinde hier zur Verfü­gung stellen. Die Gesamtvermarktung des Ensembles erfolgt durch die Kreis­sparkasse Bersenbrück.
  2. Für das Gesamtensemble des neuen Baugebiets entsteht auch ein sehr gro­ßes Regenrückhaltebecken, welches sich gestalterisch optimal in das zu be­bauende Ensemble integriert.

 

  1. Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau hat sich in seiner letzten Sitzung auch mit einem Antrag der Gemeinde Berge zur Senkung der Samtgemeindeum­lage befasst. Innerhalb der Samtgemeinde bestand grundsätzliche Einigkeit dahingehend, dass es zu Entlastungen der Mitgliedsgemeinden, vor dem Hintergrund zusätzlicher Belastungen der Mitgliedsgemeinden, kommen muss. Daher hat der Samtgemeinderat entschieden, bis Ende September die­sen Jahres über einen Entlastungsmodus / einer Entlastungsauszahlung für Investitionen, im Rahmen eines abgestimmten Konzepts eine Lösung vorzule­gen.

 

  1. Die Gemeinde Bippen hat gegenüber der Kreissparkasse innerörtlich mit dem Bau einer Shelter-Hütte eine gemütliche Sitzgelegenheit für Bürgerinnen und Bürger und Feriengäste geschaffen. Diese wird bereits jetzt gut angenommen.

 

  1. Es zeigt sich in der letzten Zeit immer wieder, dass einzelne Jugendliche bzw. junge Menschen sich durch Sachbeschädigung innerhalb der Gemeinde be­sonders hervortun. Dies sind einzelne Straftatbestände.

So hat es Schmierereien am K+K Markt gegeben, unterhalb der Eisenbahn­unterführung an der Glockenkuhle haben ebenfalls Schmierfinken die Unter­führung entstellt und in der letzten Woche haben vermutlich angetrunkene junge Menschen, die zuerst am Pavillon waren, einen weiteren Zug durch die Gemeinde rund um die Kirche gemacht, dort Flaschen hingeworfen, Utensilien verstreut und insbesondere vom Ehrenmal der gefallenen Soldaten des Ersten Weltkrieges die Messingplatte mit Gewalt entfernt. Diese 25 Kilo Platte lag in mittelbarer Nähe des Tatorts, auch hierzu ist die Polizei eingeschaltet worden.

Sich an dem Ehrenmal derart zu vergehen, finde ich in besonderer Weise schäbig. Hier wird auch immer wieder um Mithilfe gebeten.

Diese Straftat ergab sich in der Nacht vom 26. auf den 27. März.

 

  1. Ich möchte an dieser Stelle auf die Beschwerden von Anwohnerinnen und An­wohnern hinsichtlich der Lärmbelästigung durch die Windkraftanlagen hinwei­sen.

 

Es sind hier Beschwerden hinsichtlich der Lärmbelästigung durch die Wind­parks eingegangen. Sämtliche Meldungen wurden von hier an die Genehmi­gungsbehörde, den Landkreis Osnabrück, weitergegeben.

Der Landkreis ist für die BimSch-Genehmigung zuständig.

 

Der Landkreis teilt der Gemeinde Bippen im Ergebnis folgendes mit:

Bereits aufgrund der immissionsrechtlichen Genehmigungen von sechs Wind­anlagen im Gebiet von Ohrtermersch, ist die zu erwartende Schallimmission um genau den Anteil weniger Anlagen auch geringer. Der in Nr. 6 der TA-Lärm festgesetzte Richtwert von 45 dB (A) im Außenbereich, wird laut dem Schallgutachten an allen Wohnhäusern eingehalten oder unterschritten.

Eine Überschreitung des Richtwertes ist auch in der Zukunft nicht zu erwarten. Sofern eine Genehmigung auf Grundlage eines solchen Gutachtens beruht, besteht, gemäß Nr. 3.4.1.5 des Windenergieerlasses, eine gesetzliche Ver­pflichtung einer zusätzlichen Messung durch den Landkreis grundsätzlich nicht.

Der Landkreis teilt jedoch mit, dass im Herbst ein Schallgutachten im Betrieb erstellt wird. Für die Erstellung eines Gutachtens sind Jahreszeiten, Witte­rungsverhältnisse, Außentemperatur zu berücksichtigen.

 

Des Weiteren greifen bereits ab 01.04.2019 die Nebenbestimmungen. Neben­bestimmung Nr. 19 des Genehmigungsbescheides in dem festgesetzt ist, dass Abschaltbedingungen zum Schutz von Fledermäusen bestehen. Das heißt, dass die WEA im Zeitraum von zwei Stunden vor Sonnenuntergang bis Son­nenaufgang dann abgeschaltet werden müssen, wenn bei trockenen Bedin­gungen eine Windgeschwindigkeit unter bestimmten Außentemperaturbedin­gungen besteht.

 

Des Weiteren teilt der Landkreis mit, dass die Betreiber angezeigt haben, dass zusätzlich seitens der Betreiber so genannte Serrations an die Flügel gebaut werden sollen, um so im Sinne eine Prophylaxe zu erreichen. Nach Anbau der Serrations beabsichtigt der Landkreis mit Ablauf der Vegetationsperiode ein umfassendes Schallgutachten im Sinne der Überprüfung der Richtwerte der vorliegenden Gutachten durchzuführen.

 

Gemeindlich werden wir dem weiter nachhalten und hier auch eingehende Beschwerden an den Landkreis Osnabrück, Fachdienst Planen und Bauen, der für die immissionsrechtliche Genehmigung zuständig ist, weiterleiten. Von daher können die Bürgerinnen und Bürger davon ausgehen, dass hier einge­hende Beschwerden so an den Landkreis weitergeleitet werden und ich in der Rolle des Bürgermeisters auch persönlich im Gespräch vorstellig bin.

 

Auch wenn für den Einen oder die Andere dies im Ergebnis unbefriedigend ist, so sind hier auch auf der einen Seite die Grenzen gemeindlichen Handelns gegeben und wir werden von hier alle Beschwerden, die eingehen, weiterlei­ten oder im Teil sammeln um weiterzuleiten, verbunden in der Erwartung, dass der Landkreis Osnabrück auch ein entsprechendes umfassendes Gut­achten im Herbst erstellen lässt, welches die vorliegenden Gutachten verifizie­ren oder falsifizieren wird.