Sitzung: 28.03.2019 Samtgemeinderat
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB 3/008/2019
a) Die Haushaltssatzung der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2019 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die
in § 1
1. im Ergebnishaushalt
1.1 die ordentlichen Erträge auf 16.973.300 €
1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf 16.811.000 €
1.3 die außerordentlichen Erträge auf 0 €
1.4 die außerordentlichen Aufwendungen auf 0 €
1.5 Jahresergebnis 162.300 €
2. im Finanzhaushalt
2.1 die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 16.383.000 €
2.2 die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 15.711.200 €
2.3 die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 767.400 €
2.4 die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 2.846.000 €
2.5 die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 1.944.200 €
2.6 die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 537.400 €
2.7 Finanzierungsmittelbestand 0 €
festsetzt,
Nachrichtlich:
- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 19.094.600 €
- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 19.094.600 €
in
§ 2
den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 1.944.200 € festsetzt,
in
§ 3
den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 2.200.000 € festsetzt,
in
§ 4
den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 2.700.000 € festsetzt,
in
§ 5
den Hebesatz der Samtgemeindeumlage für das Haushaltsjahr 2019 auf 49 v.H der Steuerkraftzahlen der Mitgliedsgemeinden festsetzt.
in
§ 6
über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG als unerheblich gelten lässt, wenn sie 20.000 € nicht übersteigen,
in
§ 7
die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung gem. § 12 Abs. 1 KomHKVO auf 1.000.000 € festlegt,
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
b) Das Investitionsprogramm der Samtgemeinde Fürstenau für die Haushaltsjahre 2018 bis 2022 wird beschlossen.
Samtgemeindebürgermeister Trütken benennt kurz die wesentlichen Investitionen im Haushalt 2019. Diese liegen vor allem im Bereich Bildung und Familie, aber auch bei der Freiwilligen Feuerwehr. Ein positives Jahresergebnis von knapp 1 % des Haushaltsvolumens sei nur als schwarze Null zu bezeichnen, besonders bei einer Nettoneuverschuldung, so Samtgemeindebürgermeister Trütken.
Samtgemeindeverwaltungsoberrätin Moormann stellt nochmals die Eckdaten der Haushaltssatzung vor und weist insbesondere auf die beabsichtigten Investitionen in Höhe von insgesamt 2,8 Mio. € hin. Investitionen in dieser Größenordnung könnten nur durch eine Kreditaufnahme finanziert werden. Damit steige dann auch die Nettoneuverschuldung. Auch für das Finanzplanjahr 2020 gäbe es Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2,2 Mio. €, so dass auch im Folgejahr mit einem Anstieg der Verschuldung gerechnet werden müsse.
Beigeordneter Spree zeigt sich einerseits erfreut, dass im Ergebnishaushalt mit einem Überschuss von 162.300 € geplant werde, andererseits zeige die Netto-Neuverschuldung im investiven Bereich, dass weiterhin eine strategische Haushaltssteuerung mit Disziplin und Augenmaß erforderlich ist. Dazu sei es auch wichtig, dass die strategischen Ziele formuliert und dem Samtgemeinderat vorgelegt würden.
Beigeordneter Tolsdorf bestätigt, dass der Haushalt große Projekte aufzeige, die aber - nicht zuletzt durch die gute Konjunkturlage - machbar seien. Die derzeit gute Einnahmesituation müsse genutzt werden, um die Samtgemeinde zukunftsfähig zu machen und dem demographischen Wandel Rechnung zu tragen.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (21 Ja-Stimmen):