Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 13

Der Rat beschließt einstimmig (13 Ja-Stimmen):

 

a)  Die Haushaltssatzung der Gemeinde Berge für das Haushaltsjahr 2019 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                            2.938.800 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                                2.903.500 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                                 0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                                    0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                                     35.300 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf               2.761.500 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf              2.678.000 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                  1.102.000 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                    839.500 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                            0 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                  56.800 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                                289.200 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                      3.863.500 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                     3.574.300 €

 

in § 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht veranschlagt,

 

in § 3

 

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

in § 4

 

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 460.000 € festsetzt,

 

    

 

     in § 5

 

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festsetzt:

 

1.    Grundsteuer

 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)         360 v.H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                   360 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                     360 v.H.

 

 

in § 6

 

über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG als unerheblich gelten lässt, wenn sie 10.000 € nicht übersteigen,

 

in § 7

 

die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung gem. § 12 Abs. 1 KomHKVO auf 200.000 € festlegt,

 

         

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Gemeinde Berge für die Haushaltsjahre 2018 bis 2022 wird beschlossen.


Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, sowie das Investitionsprogramm wurden in der Sitzung des Gemeinderates vom 11.12.18 und in der Haushaltstagung vom 12.01.19 vorgestellt.

 

Der vorliegende Haushaltsvorentwurf sieht keine Steuererhöhungen vor, sondern belässt die Steuersätze für die Gewerbe- und Grundsteuern bei 360 v.H.. Berücksichtigt ist hingegen die durch den Kreistag beschlossene Senkung der Kreisumlage um 3 auf nunmehr 44 Prozentpunkte.

 

Im Ergebnishaushalt wurde für die Beseitigung von Straßenschäden der Ansatz von 25.000 € auf 75.000 € erhöht. Da die tatsächlichen Planungskosten der Gemeinde Berge in der Vergangenheit meistens über dem Haushaltsansatzansatz lagen, wurde eine Erhöhung auf 40.000 € vorgenommen.

 

Die Ansätze für die Straßenbeleuchtung sind überarbeitet worden. Hier wurde ebenso eine Erhöhung vorgenommen, da vorhandene Leuchtmittel getauscht (von Induktion auf LED) und bei den noch vorhandenen „Bogenlampen“ die Köpfe ausgetauscht werden sollen (von Leuchtstoffröhren auf LED). Als Beispiel ist hier die „Asterfeldstraße“ zu benennen, da hier in der Vergangenheit vermehrt Reparaturarbeiten vorgenommen werden mussten. Um die Kosten zu minimieren, ist ein Austausch in 2019 vorgesehen.

 

Sofern noch die Wertgrenze entsprechend beschlossen wird, ist die Haushaltssatzung noch um § 7 (Wertgrenze) zu ergänzen.

 

Ferner ist der Höchstbetrag der Liquiditätskredite gegenüber dem Vorjahr um 440.000 € auf 460.000 € reduziert worden. Mit dieser Festsetzung liegt der Haushalt nunmehr unter der genehmigungsfreien Grenze.

 

Die Gemeinde Berge hat mit Schreiben vom 22.01.19 an die Samtgemeinde Fürstenau den Antrag gerichtet, die Samtgemeindeumlage ebenfalls um 3 Prozentpunkte zu senken. Eine diesbezügliche Rückäußerung der Samtgemeinde liegt bisher nicht vor, so dass im Haushaltsentwurf mit dem unveränderten Umlagesatz von 49 Prozentpunkten gerechnet wurde, so Bürgermeister Brandt.

 

Beigeordneter Hömme ergänzt, dass man Anfang Januar in der Haushaltstagung beschlossen habe, den offiziellen Antrag an die Samtgemeinde Fürstenau zur Senkung der Samtgemeindeumlage zu stellen. Es ist daher mehr als ärgerlich, dass bisher keine Rückmeldung vorliege und man lediglich aus der örtlichen Presse erfährt (und nicht auf Grundlage einer offiziellen Mitteilung), dass die Samtgemeinde Fürstenau demnächst den Haushalt verabschieden und über den Antrag der Gemeinde Berge entscheiden werde. Die Vorgehensweise sei doch sehr bedauerlich.