Wie man aus der Presse entnehmen konnte ist der Jugendkeller im Gebäude der Gemeindeverwaltung wieder reaktiviert worden. Herr Stefan Bartling (Jugendpfleger der Samtgemeinde Fürstenau) hat auf Bitten der Gemeinde Berge zusammen mit den Jugendlichen vor Ort die Umsetzung vorgenommen. Entgegen den Informationen des Artikels wurden die Kosten nicht durch die Gemeinde Berge, sondern durch die Samtgemeinde Fürstenau übernommen. Die Gemeinde Berge selbst hat lediglich ein paar Verbesserungen (z.B. Warmwasserversorgung, Abfluss etc.) vorgenommen.

 

Bezüglich der Erschließung des Baugebietes „Lingener Straße“ und dem Anschluss an den Regen- und Schmutzwasserkanal ist eine zweiwöchige Sperrung der L 60 – „Lingener Straße“ erforderlich. Erst wenn die Arbeiten abgeschlossen sind, können die abschließenden Maßnahmen zur Errichtung der Linksabbiegespur auf der L 102 „Bippener Straße“ vorgenommen werden. Dies bedeutet, dass es insgesamt bis Ostern zu Verkehrseinschränkungen inner- und außerhalb von Berge kommen kann.

 

Die Oberschule am Sonnenberg wird durch die Deutsche Telekom mit Glasfaserkabel versorgt. Die entsprechenden baulichen Maßnahmen sind angezeigt und durch die Gemeinde Berge genehmigt worden. Das Projekt wird durch den Landkreis Osnabrück finanziert und unterstützt. Es wird allerdings versucht, auch die Grundschule mit aufzunehmen, da die Kabelverlegung unmittelbar an dem Grundschulgebäude vorbeiführt und ein Anschluss sinnvoll erscheint.

 

Der Landkreis Osnabrück hat zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplanes Strom 2030 (Version 2019) eine Stellungnahme im Konsultationsverfahren abgegeben. Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass der Landkreis Osnabrück die Energiewende unterstützt und damit auch das eingeleitete Planverfahren. Das Netzentwicklungsplanverfahren für das Stromübertragungsnetz ist ein zentraler Schritt zur Umsetzung der Energiewende. Ohne den zügigen Netzausbau kann die Versorgungssicherheit bei dem geplanten forcierten Ausbau der erneuerbaren Energien und einer volatileren Stromerzeugung nicht sichergestellt werden. Der Netzausbau ist aufgrund der Errichtung der Onshore und Offshore Anlagen erforderlich. Grundsätzlich geht es bei der Verfahrensbeteiligung darum Stellung zu nehmen, ob Hinderungsgründe gegen den geplanten Trassenverlauf bestehen. Die bisherigen Planunterlagen sind aber nicht so detailliert, dass man den genauen Verlauf benennen kann. Diesbezüglich wird es sicherlich noch zu einem Beteiligungsverfahren kommen.