Sitzung: 27.03.2019 Gemeinderat Berge
Wie man aus der Presse
entnehmen konnte ist der Jugendkeller im Gebäude der Gemeindeverwaltung wieder
reaktiviert worden. Herr Stefan Bartling (Jugendpfleger der Samtgemeinde
Fürstenau) hat auf Bitten der Gemeinde Berge zusammen mit den Jugendlichen vor
Ort die Umsetzung vorgenommen. Entgegen den Informationen des Artikels wurden
die Kosten nicht durch die Gemeinde Berge, sondern durch die Samtgemeinde Fürstenau
übernommen. Die Gemeinde Berge selbst hat lediglich ein paar Verbesserungen (z.B.
Warmwasserversorgung, Abfluss etc.) vorgenommen.
Bezüglich der
Erschließung des Baugebietes „Lingener Straße“ und dem Anschluss an den Regen-
und Schmutzwasserkanal ist eine zweiwöchige Sperrung der L 60 – „Lingener
Straße“ erforderlich. Erst wenn die Arbeiten abgeschlossen sind, können die
abschließenden Maßnahmen zur Errichtung der Linksabbiegespur auf der L 102
„Bippener Straße“ vorgenommen werden. Dies bedeutet, dass es insgesamt bis
Ostern zu Verkehrseinschränkungen inner- und außerhalb von Berge kommen kann.
Die Oberschule am
Sonnenberg wird durch die Deutsche Telekom mit Glasfaserkabel versorgt. Die
entsprechenden baulichen Maßnahmen sind angezeigt und durch die Gemeinde Berge
genehmigt worden. Das Projekt wird durch den Landkreis Osnabrück finanziert und
unterstützt. Es wird allerdings versucht, auch die Grundschule mit aufzunehmen,
da die Kabelverlegung unmittelbar an dem Grundschulgebäude vorbeiführt und ein
Anschluss sinnvoll erscheint.
Der Landkreis
Osnabrück hat zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplanes Strom 2030 (Version
2019) eine Stellungnahme im Konsultationsverfahren abgegeben. Grundsätzlich
bleibt festzuhalten, dass der Landkreis Osnabrück die Energiewende unterstützt
und damit auch das eingeleitete Planverfahren. Das
Netzentwicklungsplanverfahren für das Stromübertragungsnetz ist ein zentraler
Schritt zur Umsetzung der Energiewende. Ohne den zügigen Netzausbau kann die
Versorgungssicherheit bei dem geplanten forcierten Ausbau der erneuerbaren
Energien und einer volatileren Stromerzeugung nicht sichergestellt werden. Der
Netzausbau ist aufgrund der Errichtung der Onshore und Offshore Anlagen
erforderlich. Grundsätzlich geht es bei der Verfahrensbeteiligung darum
Stellung zu nehmen, ob Hinderungsgründe gegen den geplanten Trassenverlauf
bestehen. Die bisherigen Planunterlagen sind aber nicht so detailliert, dass
man den genauen Verlauf benennen kann. Diesbezüglich wird es sicherlich noch zu
einem Beteiligungsverfahren kommen.