Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

1.   Der Beschluss des Samtgemeindewerksausschusses Nr. 2/2006 vom 01.06.2006, Punkt Ö7, ist unter 4. Satz 2 wie folgt zu ändern: „ Zur Ermittlung der Kosten des Anschlusses sind Angebote auf der Grundlage der entsprechenden technischen Vorschriften (ATV und DIN) und nach den einschlägigen Vorgaben der VOB einzuholen.“

 

2.   Dem Antrag der Anschlusswilligen auf Herstellung der öffentlichen Druckentwässerungsanlagen in Eigenregie wird nicht zugestimmt.

 

3.   Auf der Grundlage der Schätzung des Büro Hunold sind für die Herstellung der Anschlüsse Mühlenberg 6, 8 und 9 in Berge-Anten Angebote auf der Grundlage der technischen Vorschriften und nach den einschlägigen Vorgaben der VOB einzuholen. Die so ermittelten Kosten sind den Antragstellern anschließend vorzulegen.

 


Samtgemeindeamtsrätin Kolosser teilt mit, dass beabsichtigt ist, aufgrund einer Leistungsbeschreibung eine Entwurfsplanung mit Kostenvoranschlag von verschiedenen Planungsbüros einzuholen. Auf dieser Grundlage sind die Kosten vergleichbar. Danach erfolgt der Auftrag an die günstigste Firma im Rahmen einer freihändigen Vergabe.

 

Beigeordneter Oldenhage und Beigeordneter Trütken sprechen sich dafür aus, dass die Maßnahme fachlich begleitet wird.


Nach kurzer Aussprache beschließt der Werksausschuss einstimmig (11 Ja-Stimmen):