Beschluss: Kenntnis genommen

Nach der Feststellung des Sitzverlustes von Ratsherrn Herbert Gans geht der freiwerdende Sitz im Samtgemeinderat auf Herrn Burghard Freiherr von Schorlemer über.

Samtgemeindebürgermeister Trütken weist Herrn von Schorlemer gem. § 60 i.V.m. § 43 NKomVG durch Verlesen der §§ 40 bis  42 NKomVG auf die ihm obliegenden Pflichten hin. Diese Pflichten umfassen:

 

-       § 40 Amtsverschwiegenheit

-       § 41 Mitwirkungsverbot

-       § 42 Vertretungsverbot

 

Anschließend verpflichtet Samtgemeindebürgermeister Trütken Ratsherrn von Schorlemer nach § 60 NKomVG förmlich per Handschlag, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.