Nach der Feststellung des Sitzverlustes von Ratsherrn Herbert Gans geht der freiwerdende Sitz im Samtgemeinderat auf Herrn Burghard Freiherr von Schorlemer über.
Samtgemeindebürgermeister Trütken weist Herrn von Schorlemer gem. § 60 i.V.m. § 43 NKomVG durch Verlesen der §§ 40 bis 42 NKomVG auf die ihm obliegenden Pflichten hin. Diese Pflichten umfassen:
- § 40 Amtsverschwiegenheit
- § 41 Mitwirkungsverbot
- § 42 Vertretungsverbot
Anschließend verpflichtet Samtgemeindebürgermeister Trütken Ratsherrn von Schorlemer nach § 60 NKomVG förmlich per Handschlag, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.