Beschluss: geändert beschlossen

Die Samtgemeindeumlage wird nicht verändert.

 

                                                                        (SG/SGR/01/2019 vom 28.03.2019, S.   )

 

 

Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (21 Ja-Stimmen):

 

Bis spätestens 30.09.2019 soll über einen finanziellen Ausgleich im investiven Bereich zwischen der Samtgemeinde Fürstenau und den Mitgliedsgemeinden nachgedacht werden.

 

 


Beigeordneter Brandt begründet detailliert den Antrag der Gemeinde Berge anhand der aktuell für das Haushaltsjahr 2019 ermittelten Zahlen. Demnach verbleiben der Gemeinde Berge von den erwarteten rd. 2,59 Mio. € an Steuereinnahmen nach Abzug der Umlagezahlungen und der Erstattung der Bauhofleistungen lediglich rd. 290.000 €. Somit sei kein finanzieller Spielraum mehr gegeben und größere Investitionen könnten nur noch über eine Kreditaufnahme finanziert werden, so Beigeordneter Brandt.

Samtgemeindebürgermeister Trütken bestätigt, dass die Samtgemeinde im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit verpflichtet sei, die Finanzkraft ihrer Mitgliedsgemeinden so auszugleichen, dass diese bei angemessener Ausschöpfung ihrer Finanzquellen ihre Aufgaben erfüllen können. Er weist darauf hin, dass die Gemeinden Berge und Bippen bei den Konsolidierungsbemühungen anlässlich der Entschuldungshilfe engagiert mitgeholfen hätten ohne selbst betroffen zu sein und jetzt „umgekehrte Solidarität“ beraten werden müsse. Eine Absenkung der Samtgemeindeumlage lehnt er jedoch ab, da die Samtgemeinde in den nächsten Jahren vor vielfältigen, teils noch ungewissen Investitionen stehe.

Für Beigeordneten Spree ist die Argumentation der Gemeinde Berge nachvollziehbar. Aber auch er lehnt eine Senkung der Samtgemeindeumlage mit Hinweis auf die großen finanziellen Herausforderungen, die der Samtgemeinde noch bevorstehen ab, spricht sich jedoch für einen solidarischen Ausgleich aus.

Dem schließt sich auch Beigeordneter Tolsdorf an. Ein finanzieller Ausgleich für die Mitgliedsgemeinden sei erforderlich, nicht aber über die Senkung der Samtgemeindeumlage.

 

Beigeordneter Brandt beantragt über die Punkte 1) und 2) des vorliegenden Beschlussvorschlags getrennt abzustimmen. Außerdem solle unter Punkt 2) das Wort „Zeitnah…“ durch „Bis spätestens 30.09.2019…“ ersetzt werden.

 


Der Samtgemeinderat beschließt mehrheitlich (19 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung, 1 Nein-Stimme):