Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

In die Haushaltssatzung wird zukünftig die Festlegung der Wertgrenze nach § 12 Abs. 1 KomHKVO aufgenommen.

Die Wertgrenze wird für das Haushaltsjahr 2019 auf 1 Mio. € festgelegt.

 


Der Samtgemeinderat beschließt einstimmig (21 Ja-Stimmen):