Sitzung: 28.03.2019 Samtgemeinderat
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB 3/001/2019
In die Haushaltssatzung wird zukünftig die Festlegung der Wertgrenze nach § 12 Abs. 1 KomHKVO aufgenommen.
Die Wertgrenze wird für das Haushaltsjahr 2019 auf 1 Mio. € festgelegt.
Der Samtgemeinderat beschließt
einstimmig (21 Ja-Stimmen):