Sitzung: 19.03.2019 Stadtrat
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB 3/002/2019
In die Haushaltssatzung wird zukünftig die
Festlegung der Wertgrenze nach § 12 Abs. 1 KomHKVO aufgenommen.
Die Wertgrenze wird für das Haushaltsjahr
2019 auf 500.000 € festgelegt.
Der Stadtrat beschließt einstimmig ohne Diskussion (15 Ja-Stimmen):