Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

In die Haushaltssatzung wird zukünftig die Festlegung der Wertgrenze nach § 12 Abs. 1 KomHKVO aufgenommen.

Die Wertgrenze wird für das Haushaltsjahr 2019 auf 500.000 € festgelegt.

 


Der Stadtrat beschließt einstimmig ohne Diskussion (15 Ja-Stimmen):