Beschluss: zurückverwiesen

Abstimmung: Ja: 11

Der Tagesordnungspunkt wird zur nochmaligen Beratung an die Fraktionen zurückverwiesen und dem Verwaltungsausschuss vorgelegt.

 

 

 

 

 


Stadtdirektor Trütken erläutert, dass der Rückbau von Spielplätzen in der Stadt Fürstenau in der Vergangenheit bereits mehrfach diskutiert worden ist. In der Bereisung vor der Sitzung ist exemplarisch der Spielplatz „Ettenfelde I + II“ besichtigt worden, da hier Anregungen einiger Nachbarn vorlagen.

 

Ratsherr Frantzen regt an, die abgebauten intakten Spielgeräte auf anderen Spielplätzen einzusetzen und die freie Spielplatzfläche mit Rasen einzusäen, damit diese noch bespielt werden können. Zusätzlich sollten die Flächen nicht veräußert werden, damit sie ggf. reaktiviert werden können.

 

Stadtdirektor Trütken erläutert, dass es aufgrund des Lärmschutzes nicht unbedingt möglich sei, einen stillgelegten Spielplatz als Bolzplatz zu nutzen. Auch weist er darauf hin, dass durch neue Bestimmungen zukünftig mit höheren Kosten für die Spielplatzunterhaltung zu rechnen ist. Insbesondere wird ein neuer Fallschutz (Fallsand) im Bereich der Spielgeräte gefordert.

 

Ratsherrn Achteresch erkundigt sich nach den jährlichen Unterhaltungskosten pro Spielplatz. Samtgemeindeverwaltungsoberrätin Moormann erläutert, dass für die laufende Unterhaltung der 23 städtischen Spielplätze im Haushalt 6.500,00 € eingeplant sind. Darin sind jedoch nicht die Personalkosten enthalten, die für die Unterhaltung und Kontrolle der Plätze beim Bauhof anfallen. Diese Kosten sollen möglichst schnell von der Verwaltung ermittelt und vorgelegt werden.

 

Ratsherr Achteresch schlägt vor, den Rückbau von Spielplätzen zunächst in den Fraktionen zu beraten und eine Entscheidung im Verwaltungsausschuss zu fällen.

 

 


Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Straßen- und Wegeausschuss einstimmig (11 Ja-Stimmen):