Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 11

1.      Den von der Verwaltung vorgeschlagenen Splittungsmaßnahmen wird zugestimmt.

 

2.      Die Stadt Fürstenau führt die Ausschreibung der Splittungsmaßnahmen in Kooperation mit der Samtgemeinde Neuenkirchen durch.  Die Maßnahmen sind öffentlich auszuschreiben.

 

3.      Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Vorlage des Ausschreibungsergebnisses, den Auftrag an die Firma zu erteilen, die das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.

 

 

 

 


Samtgemeindeamtsrätin Kolosser erläutert, dass die Splittungsmaßnahmen seit dem letzten Jahr in Kooperation mit der Samtgemeinde Neuenkirchen ausgeschrieben wurden. In diesem Jahr ist die Samtgemeinde Fürstenau bei der öffentlichen Ausschreibung der Maßnahmen federführend.


Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Straßen- und Wegeausschuss einstimmig (11 Ja-Stimmen):