Der
Rat beschließt einstimmig (14 Ja-Stimmen):
Die Gemeinde Berge wird sich am
Ausschreibungsverfahren der Samtgemeinde Fürstenau mit einem Betrag von 15.000
€ beteiligen.
Im
Hinblick auf die Ausschreibung wird allerdings darum gebeten fachlich und
rechtlich zu prüfen, ob ein genauerer Ausführungszeitraum definiert und
festgesetzt werden kann. Dies soll vor dem Hintergrund geschehen, da die
Arbeiten in den Vorjahren weitestgehend in den Herbst verschoben und nach
hiesiger Auffassung auch recht unbefriedigend ausgeführt wurden. Die durch die
Gemeindeverwaltung Berge erforderliche Kommunikation mit dem Unternehmer war
betreffend der Zielerreichung (Ausführung und Nachbesserung der
Splittungsarbeiten) nicht zufriedenstellend und sorgte für einen erhöhten
Mehraufwand.
Im Haushalt 2019 sind unter dem Produkt 541.10 – „Unterhaltung und
Instandsetzung der Gemeindestraßen“ insgesamt 96.000
€ veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2018 waren hier Mittel in Höhe von
46.000 € und im Haushaltsjahr 2017 Mittel in Höhe von 51.000 € eingeplant. 2017
wurde die Ausschreibung noch gemeinsam mit den Samtgemeinden Artland,
Bersenbrück und Neuenkirchen durchgeführt, wobei die Samtgemeinde Fürstenau bei
der Ausschreibung federführend war.
Eine Änderung erfolgte allerdings im Jahr 2018, wo sich nur noch die
Samtgemeinde Neuenkirchen am Ausschreibungsverfahren der Samtgemeinde Fürstenau
beteiligt hat. Laut Aussage von Frau Roelfes (Samtgemeinde Fürstenau)
organisieren sich die Samtgemeinden Artland und Bersenbrück seitdem
eigenständig. Das Ausschreibungsverfahren der Samtgemeinde Fürstenau soll im
Frühjahr durchgeführt werden, um wie in den Vorjahren auch, eine
Kostenreduzierung für alle beteiligten Kommunen zu erwirken. Erfahrungswerte
haben tatsächlich gezeigt, dass zu dieser Jahreszeit (meist) der günstigste
Preis erzielt werden kann.
Im Jahr 2018 hat die beauftragte Firma hat die notwendigen
Arbeiten weitestgehend in den Herbst verschoben und nach hiesiger Auffassung
auch recht unbefriedigend ausgeführt. Die daraufhin durch die
Gemeindeverwaltung Berge geführte Kommunikation mit dem Unternehmen war
betreffend der Zielerreichung (Nachbesserung der Arbeiten) nicht befriedigend
und sorgte für einen erhöhten Mehraufwand.
Aufgrund dieser Umstände ist zunächst darüber beratschlagt
worden, eine von der Samtgemeinde Fürstenau unabhängige Ausschreibung der
Splittungsmaßnahmen durchzuführen, um im Ausschreibungsverfahren rechtlich und
textlich einen festgeschriebenen Umsetzungszeitraum zu benennen, damit nicht
wie in 2017 und 2018 die Aufträge aufgrund von Unwägbarkeiten bis in den
Spätsommer verschoben werden.
Laut Auskunft von Herrn Tegethoff (Samtgemeinde Fürstenau)
ist eine konkrete Festlegung des Arbeitszeitraums oder der Ausschluss fachlich
und rechtlich so nicht möglich ist. Hier wird allerdings um Prüfung und entsprechenden
Nachweis gebeten, so Bürgermeister Brandt.