Sitzung: 11.02.2019 Ausschuss für Planen + Bauen / Umwelt + Wege
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: BER/002/2019
Der Ausschuss für Planen + Bauen / Umwelt + Wege
empfiehlt einstimmig (7 Ja-Stimmen):
Die Gemeinde Berge wird sich am Ausschreibungsverfahren der Samtgemeinde Fürstenau mit einem Betrag von 15.000 € beteiligen.
Im Hinblick auf die Ausschreibung wird allerdings darum gebeten fachlich
und rechtlich zu prüfen, ob ein genauerer Ausführungszeitraum definiert und
festgesetzt werden kann. Dies soll vor dem Hintergrund geschehen, da die
Arbeiten in den Vorjahren weitestgehend in den Herbst verschoben und nach
hiesiger Auffassung auch recht unbefriedigend ausgeführt wurden. Die durch die
Gemeindeverwaltung Berge erforderliche Kommunikation mit dem Unternehmer war
betreffend der Zielerreichung (Ausführung und Nachbesserung der
Splittungsarbeiten) nicht zufriedenstellend und sorgte für einen erhöhten
Mehraufwand.
Der Vorsitzende Gappel übergibt
zur Sachverhaltserläuterung an Bürgermeister Brandt.
Im Haushalt 2019 sind unter dem Produkt
541.10 – „Unterhaltung und Instandsetzung der Gemeindestraßen“ insgesamt 96.000 € veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2018 waren
hier Mittel in Höhe von 46.000 € und im Haushaltsjahr 2017 Mittel in Höhe von
51.000 € eingeplant. 2017 wurde die Ausschreibung noch gemeinsam mit den
Samtgemeinden Artland, Bersenbrück und Neuenkirchen durchgeführt, wobei die
Samtgemeinde Fürstenau bei der Ausschreibung federführend war.
Eine Änderung erfolgte allerdings im Jahr
2018, wo sich nur noch die Samtgemeinde Neuenkirchen am Ausschreibungsverfahren
der Samtgemeinde Fürstenau beteiligt hat. Laut Aussage von Frau Roelfes
(Samtgemeinde Fürstenau) organisieren sich die Samtgemeinden Artland und
Bersenbrück seitdem eigenständig. Das Ausschreibungsverfahren der Samtgemeinde
Fürstenau soll im Frühjahr durchgeführt werden, um wie in den Vorjahren auch,
eine Kostenreduzierung für alle beteiligten Kommunen zu erwirken.
Erfahrungswerte haben tatsächlich gezeigt, dass zu dieser Jahreszeit (meist) der
günstigste Preis erzielt werden kann.
Im Jahr 2018 hat die beauftragte
Firma hat die notwendigen Arbeiten weitestgehend in den Herbst verschoben und nach
hiesiger Auffassung auch recht unbefriedigend ausgeführt. Die daraufhin durch
die Gemeindeverwaltung Berge geführte Kommunikation mit dem Unternehmen war
betreffend der Zielerreichung (Nachbesserung der Arbeiten) nicht befriedigend
und sorgte für einen erhöhten Mehraufwand.
Aufgrund dieser Umstände ist
zunächst darüber beratschlagt worden, eine von der Samtgemeinde Fürstenau
unabhängige Ausschreibung der Splittungsmaßnahmen durchzuführen, um im
Ausschreibungsverfahren rechtlich
und textlich einen festgeschriebenen Umsetzungszeitraum zu benennen, damit
nicht wie in 2017 und 2018 die Aufträge aufgrund von Unwägbarkeiten bis in den
Spätsommer verschoben werden.
Laut Auskunft von Herrn
Tegethoff (Samtgemeinde Fürstenau) ist eine konkrete Festlegung des
Arbeitszeitraums oder der Ausschluss fachlich und rechtlich so nicht möglich
ist. Hier wird allerdings um Prüfung und entsprechenden Nachweis gebeten.
Um den „Synergieeffekt“ (Kostenreduzierung)
der gemeinsamen Ausschreibung zu erhalten, wäre es daher nicht sinnvoll, eine
eigenständige Ausschreibung vorzunehmen, so Bürgermeister Brandt.