Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 10

Der Ausschuss für Ordnung, Brandschutz und Kultur empfiehlt einstimmig (10 Ja-Stimmen):

 

Die Mittel aus dem Haushaltsplanentwurf bei den Produkten Grundversorgung und Hilfe nach dem SGB II (312.90) und Wohngeld (346.10) sind ohne weitere Änderungen im Haushaltsplan der Samtgemeinde Fürstenau für das Jahr 2019 zu veranschlagen.


Der Entwurf der doppischen Produkthaushalte 312.90 - Grundversorgung und Hilfen nach dem SGB II  und 346.10 -  Wohngeld wird von Frau Moormann erläutert. 

 

Sie berichtet, dass Veränderungen sich dem Grunde nach nur bei den Personalkosten ergeben und es sich hierbei um tarifbedingte Erhöhungen handelt.  

 

Auf Anfrage von Ratsherrn Schwietert berichtet Samtgemeindebürgermeister Trütken, dass personelle Engpässe in den Bereichen Elterngeld, Unterhaltsvorschuss sowie in der Grundsicherung zwischenzeitlich behoben werden konnten.