Sitzung: 19.12.2018 Gemeinderat Bippen
Beschluss: einstimmig
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BIP/071/2018
Die nachgewiesenen überplanmäßigen Aufwendungen aus dem Haushaltsjahr
2017 werden genehmigt.
Im Jahresabschlussbericht 2017 ist unter den
Prüfungsfeststellungen vermerkt, dass es sich aus Sicht des
Rechnungsprüfungsamtes bei den folgenden Positionen um überplanmäßige
Aufwendungen handelt, die nachträglich zu genehmigen sind.
Von der Verwaltung war die Auffassung
vertreten worden, dass die Mehreinnahmen im Teilhaushalt 7 (allgemeine
Deckungsmittel) zur Deckung der Mehraufwendungen in den Teilhaushalten 0 und 5
herangezogen werden könnten.
Die Mehraufwendungen resultieren in erster
Linie aus höheren Kosten beim Sachkonto 427106 – Pflege partnerschaftlicher
Beziehungen (111.11 – Gemeindeorgane) und erhöhten Planungskosten (511.10 –
Gemeindeentwicklung).
Der Rat beschließt einstimmig
(12 Ja-Stimmen):