Beschluss: einstimmig

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Die nachgewiesenen überplanmäßigen Aufwendungen aus dem Haushaltsjahr 2017 werden genehmigt.

 


Im Jahresabschlussbericht 2017 ist unter den Prüfungsfeststellungen vermerkt, dass es sich aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes bei den folgenden Positionen um überplanmäßige Aufwendungen handelt, die nachträglich zu genehmigen sind.

 

Von der Verwaltung war die Auffassung vertreten worden, dass die Mehreinnahmen im Teilhaushalt 7 (allgemeine Deckungsmittel) zur Deckung der Mehraufwendungen in den Teilhaushalten 0 und 5 herangezogen werden könnten.

 

 

Die Mehraufwendungen resultieren in erster Linie aus höheren Kosten beim Sachkonto 427106 – Pflege partnerschaftlicher Beziehungen (111.11 – Gemeindeorgane) und erhöhten Planungskosten (511.10 – Gemeindeentwicklung).

 


Der Rat beschließt einstimmig (12 Ja-Stimmen):